Feldkirch

Wirtschaftsbund-Richter spricht von rechtswidriger Weihnachtsessen-Bezahlung!

In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landesgericht Feldkirch die vier Angeklagten der sogenannten "Wirtschaftsbundaffäre" schuldig gesprochen. Dies geschah am Dienstag, wo unter anderem der ehemalige Vorarlberger Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) und drei Ex-Führungskräfte des Wirtschaftsbunds, Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter, wegen Vorteilsannahme verurteilt wurden. Der Richter stellte fest, dass die Bezahlung von Weihnachtsessen, organisiert vom Wirtschaftsbund zu einem Gesamtwert von 12.980 Euro, rechtswidrig war, da die Einladungen von Rüdisser ausgesprochen wurden, wobei die Kosten vom Wirtschaftsbund getragen wurden, wie bereits von oe24 berichtet.

Die verhängten Geldstrafen sind erheblich: Rüdisser muss 27.500 Euro zahlen, während Metzler mit 15.000 Euro, Kessler mit 13.500 Euro und Natter mit 10.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Interessanterweise wurden jeweils die Hälfte der Strafen bedingt auf drei Jahre ausgesprochen, was bedeutet, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen nicht sofort vollstreckt werden müssen. Es wurde bereits Berufung eingelegt, daher sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, wie Salzburg24 anmerkte.

Rechtslage und weitere Schritte

Diese Verurteilung ist ein bedeutender Schritt in dem Prozess, der gegen politische und wirtschaftliche Korruption im Land führt. Neben den genannten Angeklagten betrifft dieser Fall auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität politischer Vertreter. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht zu dem Urteil, was Spekulationen über eine mögliche Überprüfung aufwirft. Mit einer Berufung öffnen sich jedoch neue Wege für die Angeklagten, ihre Sichtweise darzustellen und möglicherweise die eintreffenden Strafen zu mindern.

Kurze Werbeeinblendung

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Korruption
In welchen Regionen?
Feldkirch
Genauer Ort bekannt?
Feldkirch, Österreich
Sachschaden
12980 € Schaden
Beste Referenz
oe24.at
Weitere Quellen
salzburg24.at

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"