Feldkirch

Schicksalhafte Entscheidung: Rumäne wegen Betrugs zu Haftstrafe verurteilt

Rumänen mit sieben Vorstrafen gesteht Betrug und fleht um Milde – das Gericht verurteilt ihn zu neun Monaten Haft, während er von Hunger und der Not seiner Familie erzählt!

In einem aktuellen Prozess in Feldkirch zeigt sich ein 28-jähriger Rumäne geständig, nachdem er wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs angeklagt wurde. Während der Verhandlung gestand der Mann seine Taten ein und versuchte, die Umstände zu entblößen, die ihn in diese prekäre Lage gebracht haben. Laut einer Dolmetscherin habe er beteuert: „Ja, ich habe einen Fehler gemacht. Aber ich war in Not.“ Der Angeklagte, der als Vater von vier Kindern beschrieben wurde, sagte, er wollte seiner Familie helfen, die in schwierigen Verhältnissen lebte.

Der Angeklagte führt außerdem an, dass er aus einer großen Familie stamme, insgesamt zwölf Geschwister hat und die Arbeitssituation für ihn alles andere als einfach war. Gelegenheitsjobs waren für ihn das Hauptaugenmerk, auch wenn er auf eine lange Liste von Vorstrafen zurückblicken kann, die mittlerweile sieben Einträge umfasst, von denen vier als einschlägig gelten. Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch legte das Gericht ein nicht rechtskräftiges Urteil fest: Neun Monate Haft, von denen sechs zur Bewährung ausgesetzt wurden. Richter Theo Rümmele übernahm die verantwortungsvolle Aufgabe, den Angeklagten über die Konsequenzen seines Handelns zu belehren.

Wichtige Details zur Verhandlung

  • Wer: 28-jähriger rumänischer Angeklagter.
  • Was: Verhandlung wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs.
  • Wo: Feldkirch.
  • Wann: Verhandlung am Mittwoch.
  • Urteil: Neun Monate Haft, sechs davon auf Bewährung.

Der Fall ist besonders bemerkenswert, da er die Dringlichkeit von wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten aufzeigt, mit denen viele Menschen konfrontiert sind. Der Angeklagte argumentierte leidenschaftlich für seine Lage und brachte die Situation seiner Kinder zur Sprache, was sicherlich die Emotionen im Gerichtssaal beeinflusste. Doch die Entscheidung des Richters war eindeutig: Die Taten sind nicht ohne Folgen, auch wenn man in Not ist. Diese Schlussfolgerung erfordert eine klare persönliche Verantwortung des Angeklagten, die er trotz seines Geständnisses und der Erklärungen zur schwierigen Lebenssituation nicht ganz ungeschoren davonkommen kann.

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Die weiteren Entwicklungen in diesem Fall sind abzuwarten, und es bleibt zu beobachten, wie sich der Angeklagte in der Zukunft verhalten wird und ob er tatsächlich die Chance zur Besserung nutzen kann. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.krone.at.

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