
Am Landesgericht Feldkirch begann kürzlich der Prozess um einen schockierenden Vorfall, der bereits vor über einem Jahr in Lustenau hohe Wellen schlug. Nach einem Streit vor dem Nachtclub „Sender“ eröffnete ein 28-jähriger Mann das Feuer und verletzte zwei Männer schwer, als er insgesamt fünf Schüsse abgab. Der Staatsanwalt berichtete über die dramatischen Ereignisse des Tatabends, an dem eine Gruppe von Männern aufgrund eines bestehenden Hausverbots nicht in den Club gelangen konnte. Während der Angeklagte die Situation über Videoüberwachung verfolgte und zuvor bereits polizeilich gesucht wurde, entschied er sich, nach draußen zu gehen und mit einer geladenen Waffe auf die Männer zu schießen, was in einem Versuch des Mordes mündete, wie die Anklage erhebt, wie ORF berichtete.
Unklare Motive und mangelhafte Ermittlungen
Die Verteidigung hingegen argumentiert vehement, dass der Angeklagte keine Mordabsicht hatte und lediglich in Richtung der Beine der Opfer geschossen habe. Der Prozess steht im Zeichen von Kontroversen, insbesondere um die reibungslosen Ermittlungen, die durch die mangelnde Kooperation der Clubbetreiber erschwert wurden. So wurde die Festplatte mit den Überwachungsvideos zwei Mal gelöscht, was die Aufklärung der Tat erheblich komplizierte. Die beiden Opfer zogen trotz ihrer schweren Verletzungen eine Klage gegen den Angeklagten in Betracht – die Konsequenzen dieser Gewalttat könnten massgeblich für den Verurteilungsprozess sein.
Parallel läuft ein ebenfalls aufsehenerregender Prozess vor dem Landgericht Gießen, wo einem Lehrer und einem IT-Spezialisten der Mord an Daniel M. zur Last gelegt wird, der seit 2016 spurlos verschwunden ist. Die Anklage beruht auf Indizien, da die Leiche des Opfers nie gefunden wurde, obwohl umfangreiche Suchaktionen durchgeführt wurden. Es wird behauptet, dass Daniel M. während einer Entführung im Auto erschossen wurde. Die Angeklagten beschuldigen sich gegenseitig, und das Verfahren zieht sich über Jahre hinweg, während immer neue Beweisanträge und Gutachten eingereicht werden – eine Situation, die selbst erfahrene Staatsanwälte als einmalig bezeichnen, so das berichtende Medium FFH.
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