
Ein großes Firmenschicksal nimmt seinen Lauf: Das Unternehmen Volta mit Sitz in Feldkirch hat Konkurs angemeldet. Laut vorarlberg.orf.at sind 61 Mitarbeiter und etwa hundert Gläubiger betroffen. Das Verfahren wurde aufgrund der angespannten Wirtschaftslage bei der zuständigen Behörde, dem Landesgericht Feldkirch, eingeleitet. Wesentliche Faktoren für den Rückschlag waren steigende Produktionskosten, Materialpreise und Personalaufwand. Die ersten Prüfungstagungen sind bereits für den 20. März angesetzt, während die genaue Höhe der Aktiva noch unklar bleibt.
Wie reutlaw.com feststellt, sind Unternehmen bei einer Überschuldung gesetzlich verpflichtet, Konkurs anzumelden. Dies bedeutet nicht nur das Ende für Volta, sondern betrifft auch die Gläubiger, die jetzt ihre Ansprüche anmelden müssen. Nach der Eröffnung des Verfahrens wird das zuständige Konkursamt die vorhandenen Vermögenswerte bewerten und entscheiden, ob das Verfahren weitergeführt werden kann oder eingestellt wird. In den meisten Fällen erfolgt eine öffentliche Aufforderung an die Gläubiger zur Einreichung ihrer Forderungen, die anschließend nach Priorität behandelt werden. Arbeitnehmerforderungen werden zuerst bedient, danach folgt eine ordentliche Verteilung der verbliebenen Mittel.
Die nächsten Schritte im Konkursverfahren
Das weitere Vorgehen wird entscheidend sein, um den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren. Sollte das Konkursverfahren fortgesetzt werden, stehen den Gläubigern unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Ansprüche zu verfolgen. In komplexeren Fällen kommen zusätzliche Verfahrensschritte und Gläubigerversammlungen hinzu, wodurch die Gläubiger aktiver in das Verfahren eingebunden sind. Am Ende des Verfahrens, sofern das Unternehmen nicht mehr existiert, erhalten Gläubiger mit unbefriedigten Forderungen lediglich einen Verlustschein, während natürliche Personen in Zukunft wieder betrieben werden können, sofern sie neues Vermögen erwerben.
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