Die Bildungsdirektion in Vorarlberg hat jüngst die Schulbefreiung für zwei Kinder einer Familie abgelehnt, die eine vierwöchige Reise nach Indien über Weihnachten unternehmen wollten. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und betont, dass die Anforderungen für außerordentliche Freistellungen streng sind. Eine Schulbefreiung könne in der Regel nur bei außergewöhnlichen Anlässen wie Trauungen oder Beerdigungen erteilt werden, jedoch nicht für einen langen Urlaub, auch wenn es sich um einen Besuch der Großeltern handelt, so vol.at.
Die Eltern der betroffenen Kinder wendeten sich an das Gericht, nachdem die Bildungsbehörde die Freistellung abgelehnt hatte. Der Grund für die Ablehnung war, dass eines der Kinder Lernschwierigkeiten aufwies, während das andere erst kürzlich die Schule wechselte. Laut den aktuellen Richtlinien können Eltern zwar für ihre Kinder bei außergewöhnlichen Anlässen um befristete Schulbefreiung bitten, sie müssen jedoch die Zustimmung der Schulleitung sowie der zuständigen Bildungsbehörde einholen. Dies stellt sicher, dass die Lernkontinuität der Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet wird.
Neue Regelungen zur Schulpflicht
Das Thema Schulbefreiung ist nicht nur in Vorarlberg von Bedeutung. Ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass Schüler*innen in Deutschland nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag von der Schulpflicht befreit werden können. Dies soll insbesondere für die Fälle gelten, in denen ein weiterer Schulbesuch nachteilig für die Betroffenen wäre, wie es auf der Seite des Bildungsministeriums Nordrhein-Westfalen erläutert wird.
Vor dem 18. Lebensjahr sind schulpflichtige Kinder in der Regel nicht von der Schulpflicht befreit, es sei denn, es liegen besondere Ausnahmefälle vor. Das Ruhen der Schulpflicht tritt ein, ohne dass eine Entscheidung der Schule notwendig ist, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Schüler*innen an einer Hochschule eingeschrieben sind oder eine anerkannte Ausbildungseinrichtung besuchen. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den Antrag auf Ruhen der Schulpflicht und holt gegebenenfalls ein amtsärztliches Gutachten ein.
Bedeutung der Bildung in der Gesellschaft
Die rechtsverbindlichen Rahmenbedingungen für das Schulwesen und die Schulpflicht sind nicht nur speziell für einzelne Fälle wichtig. Bildung hat einen hohen Stellenwert in der demokratischen Gesellschaft und ist für ökonomischen Wohlstand sowie persönliche Selbstbestimmung entscheidend. Der Staat hat laut Bundeszentrale für politische Bildung die Verantwortung für das Schulwesen und gestaltet dieses durch Gesetze und Verordnungen.
Das Bildungsrecht schafft Rechtssicherheit und ist ein Motor für Veränderungen im Bildungssystem. Zusätzlich regeln die 16 Bundesländer selbstständig die Rahmenbedingungen der Schulpolitik, und die Kultusministerkonferenz koordiniert länderübergreifende Themen. Somit liegen schulpolitische Entscheidungen in der Verantwortung der Länder, die demokratiefördernd und im Interesse der Schüler*innen ausgelegt sein müssen.