
Am 25. März 2025 ereignete sich ein schwerer Arbeitsunfall auf einer Baustelle in der Graf-Maximilian-Straße in Hohenems, Bezirk Dornbirn. Gegen 10:50 Uhr stürzte ein 25-jähriger Arbeiter, der für ein beauftragtes Unternehmen tätig war, vier Meter in die Tiefe. Der Betroffene führte Kabelverlegearbeiten auf dem Dach durch, als er auf eine geschlossene Dachbodentreppe trat, die sich daraufhin löste und ihn in den Fall brachte. Der Arbeiter landete auf dem Boden des zweiten Stockwerks. Trotz sofortiger Erste Hilfe durch die Rettungskräfte vor Ort erlitt der Mann Verletzungen unbestimmter Schwere und musste ins Landeskrankenhaus Feldkirch transportiert werden, um medizinisch abgeklärt zu werden.
Dieser Vorfall wirft wichtige Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen auf Baustellen auf. Laut bghm.de müssen Absturzgefahren bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Zu den Kriterien zählen unter anderem die Absturzhöhe, die Art und Dauer der Tätigkeit sowie die Beschaffenheit der Arbeitsumgebung.
Notwendige Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich müssen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Maßnahmen nach den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Insbesondere bei Höhen über 1,0 Meter sind spezifische Maßnahmen erforderlich, um das Risiko von Abstürzen zu minimieren. Hierzu zählen unter anderem Geländer, die bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern mindestens 1,0 Meter hoch sein müssen. Bei höheren Abständen ist eine Erhöhung auf 1,1 Meter vorgeschrieben. Zudem ist es wichtig, dass alle Arbeitsfl ächen, insbesondere Öffnungen in Böden und Dächern, ausreichend gesichert sind.
Bei Arbeiten auf Dächern, wie sie im aktuellen Vorfall ausgeführt wurden, müssen spezifische Schutzmaßnahmen beachtet werden, die aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen. Hierzu gehört die Schaffung von sicheren Zugängen sowie die Verwendung von tragfähigen Laufstegen, die entsprechend gesichert sind. Darüber hinaus müssen Lichtkuppeln und Lichtbänder ausreichend abgedeckt oder umwehrt werden, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten, wie bghm.de betont.
Erhebliche Rolle der Gefährdungsbeurteilung
Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung kann nicht genug unterstrichen werden. Sie ist ein essentieller Bestandteil der Arbeitssicherheit und sollte regelmäßig aktualisiert werden, um den spezifischen Anforderungen der Baustelle gerecht zu werden. Zu den entscheidenden Kriterien zählen nicht nur die körperlichen Bedingungen der Arbeitenden, sondern auch die Beschaffenheit des Standplatzes sowie die äußeren Einflüsse.
In Anbetracht des unglücklichen Vorfalls in Hohenems wird deutlich, dass das Thema Arbeitssicherheit auf Baustellen noch höhere Priorität erlangen muss. Maßnahmen, die aus der Gefährdungsbeurteilung resultieren, haben oft weitreichende Auswirkungen auf die Sicherheit der Arbeiter und müssen entsprechend umgesetzt werden, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung