
In einem spannenden politischen Drama in der Gemeinde Hard hat der Rechtsanwalt Anton Weber die Gemeindewahl angefochten. Er argumentiert, dass die Liste „Zukunft Hard“, angeführt von Bürgermeisterkandidat Rene Bickel, nicht zur Wahl hätte antreten dürfen. Laut Weber, für den die rechtlichen Grundlagen der Kandidatur nicht hinreichend sind, sei die Liste nicht identisch mit der früheren ÖVP-Liste und hätte somit zusätzliche Unterstützungserklärungen vorlegen müssen, wie VOL.AT berichtet. Die Landeswahlbehörde ist nun gefragt, zu klären, ob Webers Einwände berechtigt sind und welche Konsequenzen dies für Bickel und seine Liste hat.
Reaktionen des Bürgermeisterkandidaten
Bickel, der sich gelassen zu den Anfechtungen äußert, beschreibt die Vorwürfe als unbegründet. „Alles ist absolut wasserdicht“, so Bickel. Er betont, dass sich die Liste „Zukunft Hard“ aus der ehemaligen ÖVP-Liste herausentwickelt habe und sich schließlich als überparteiliche Liste positioniert hat. „Das war von Anfang an transparent und nachvollziehbar“, betont er in einem Gespräch mit ORF Vorarlberg. Der Zeitpunkt der Anfechtung wirft bei ihm Fragen auf, da Weber zuvor genügend Gelegenheiten gehabt hätte, seine Bedenken zu äußern.
Weber, der bis 2020 aktiv in der Kommunalpolitik war und einst Vizebürgermeister von Hard war, sieht offenbar eine Notwendigkeit, die Wahl zu überprüfen. Bickel hingegen wertet die Anfechtung als „Anpatzversuch“ und bleibt gelassen. Dieses politische Geplänkel wirft die Kernfrage auf, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gemeindewahl gestaltet sind und welche Auswirkungen dies auf die politische Zukunft in Hard haben wird.
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