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VfGH entscheidet: Abschiebungen nach Griechenland jetzt möglich!

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt und die Abschiebung eines Afghanen nach Griechenland genehmigt. Der Mann hatte gegen die Rückführung argumentiert, dass die Grundbedürfnisse von Asylberechtigten im Mittelmeerland nicht ausreichend gedeckt seien. Dennoch wies das Gericht diese Klage zurück und stellte fest, dass sich die Versorgungslage in Griechenland in den letzten Jahren erheblich verbessert hat. Einem Hintergrundbericht von Krone.at zufolge führt der VfGH aus, dass dem Asylbewerber keine existenzielle Notlage drohe, da er bereits in Griechenland Asyl erhalten hat. Damit entfiel auch seine Möglichkeit, einen neuen Asylantrag in Österreich zu stellen.

Veränderte Rechtsprechung und Konsequenzen

Mehrere ähnliche Beschwerden wurden vom VfGH ebenfalls als aussichtslos abgewiesen. Dies markiert einen Wendepunkt, da im Jahr 2010 das Gericht noch eine Überstellung von Asylwerbern nach Griechenland aufgrund der mangelhaften Versorgungslage gestoppt hatte. Auch die Vorschrift, dass österreichische Behörden vor Abschiebungen eine individuelle Betreuungszusage von ihren griechischen Kollegen einholen müssen, hatte damals hohe Relevanz, wie in einem weiteren Bericht von Kleine Zeitung hervorgehoben wird. Mit dem neuen Urteil könnte sich die Praxis der Abschiebungen nach Griechenland verändern, während Österreich in der Vergangenheit für die Abschiebung eines Syrers sogar von einem Gericht bestraft wurde.

Die Entscheidung des VfGH könnte weitreichende Folgen für die Asylpolitik Österreichs haben und deutet darauf hin, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abschiebungen neu bewertet werden, insbesondere in Bezug auf Asylbekanntmachungen und die Versorgungsbedingungen in den jeweiligen Aufnahmeländern.

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Was ist passiert?
Abschiebung
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Griechenland
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Griechenland, Europa
Beste Referenz
krone.at
Weitere Quellen
kleinezeitung.at

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