Verfassungsgerichtshof kippt illegale Mieterhöhungen – Jetzt Geld zurück!

Verfassungsgerichtshof kippt illegale Mieterhöhungen – Jetzt Geld zurück!

Wien, Österreich - Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat kürzlich zahlreiche Inflationsanpassungen in Mietverträgen für rechtswidrig erklärt, was weitreichende Konsequenzen für Mieter und Vermieter zur Folge haben könnte. Wie Kosmo berichtet, betrifft die Entscheidung vor allem Mieter großer gewerblicher Immobilienunternehmen und Mieter bei der Stadt Wien. Diese könnten nun dazu berechtigt sein, Mieterhöhungen rückgängig zu machen und gegebenenfalls Geld zurückzufordern, was schätzungsweise mehrere hunderttausend Mietverträge in Österreich betrifft.

Es wird angenommen, dass die Gesamtsumme potenzieller Rückforderungen mehrere Milliarden Euro betragen könnte. Insbesondere in einem typischen Fall eines 15 Jahre bestehenden Mietverhältnisses in Wien könnten Mieter Rückforderungen im mittleren vierstelligen Bereich geltend machen. Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom Verbraucherschutzverein hebt hervor, dass viele Mieter nun die Möglichkeit haben, ihre Mietverträge zu überprüfen und Rückforderungsansprüche zu prüfen.

Rechtsunsicherheiten und volkswirtschaftliche Auswirkungen

Ein zentrales Element der Entscheidung ist die Wertsicherungsklausel. Fehlt im Mietvertrag der ausdrückliche Ausschluss von Mieterhöhungen in den ersten zwei Monaten, kann diese Klausel unwirksam sein. Diese rechtlichen Unklarheiten könnten laut Experten zu einem Rückgang von Investitionen im Mietwohnungssektor führen. Anton Holzapfel vom Verband der Immobilienwirtschaft fordert gesetzgeberische Klarheit und eine Reparatur in Bezug auf Mietrecht, um zukünftige Unsicherheiten zu beseitigen.

Zusätzlich äußern Juristen Besorgnis über die möglicherweise gravierenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Ein Rückgang der Mietpreise auf das Niveau von vor 20 oder 25 Jahren könnte stattfinden, wodurch auch die Stabilität des Bankensektors gefährdet werden könnte. Dies beobachten die Fachleute der Österreichischen Nationalbank genau.

Konsumentenschutz und OGH-Urteile

Laut Der Standard hat der Verfassungsgerichtshof eine wichtige Konsumentenschutzbestimmung gegen ungültige Wertsicherungsklauseln bekräftigt. Dies könnte dazu führen, dass Vermieter Mieterhöhungen über viele Jahre rückzahlen müssen. Die Problematik ungültiger Wertsicherungsklauseln beschäftigt die Wohnrechtsszene bereits seit mehreren Jahren, was durch die Ablehnung des Antrags zweier Immobilienunternehmen zur Aufhebung der Bestimmungen noch verstärkt wird.

Im Rahmen eines Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 17. Dezember 2024 wurden weitere Klärungen zu den Themen Betriebskosten und Wertsicherung bereitgestellt. Bestimmte Vertragsklauseln zur Umlage von Bewirtschaftungskosten wurden für unwirksam erklärt. In dieser Entscheidung wird auch die Notwendigkeit betont, Wertsicherungsklauseln klar zu definieren, wobei ein Bezug auf den Verbraucherpreisindex (VPI) als zulässig erachtet wird. Diese Klärungen sind entscheidend, um zukünftige Fehler bei Mietvertragsgestaltungen zu vermeiden.

Empfehlungen für Vermieter

Die OGH-Entscheidung verlangt von Vermietern, bei der Gestaltung ihrer Mietverträge transparent und präzise zu sein. Vermieter sollten Mietvertragsentwürfe immer im Einzelfall verhandeln und keine pauschalen Formulierungen verwenden. Außerdem sollten sie bestehende Mietverträge überprüfen, um Rückforderungsansprüche zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Klauseln rechtssicher sind. Eine klare Regelung zur Zahlung von Betriebskosten ist dabei unerlässlich.

Insgesamt zeigt sich, dass die jüngsten rechtlichen Entwicklungen im österreichischen Mietrecht nicht nur für Mieter, sondern auch für Vermieter erhebliche Konsequenzen haben könnten. Der Druck auf den Wohnungsmarkt bleibt hoch, während alle Beteiligten auf die kommenden Gesetzesinitiativen warten, die mehr Klarheit in dieser komplexen Materie schaffen sollen.

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OrtWien, Österreich
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