
Am Donnerstag, den 19. März 2025, beginnt im Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien ein wegweisendes Verfahren gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Mitangeklagten bezüglich des sogenannten Buwog-Immobiliendeals, der die Republik Österreich seit über zwei Jahrzehnten beschäftigt. Im Fokus steht nicht nur Grasser, der für acht Jahre Haft verurteilt wurde, sondern auch seine Komplizen Walter Meischberger und Peter Hochegger, deren Haftstrafen bei sieben und sechs Jahren liegen. Eine Entscheidung des OGH wird in den nächsten Tagen erwartet. Die Verhandlungen könnten zügig enden, da Insider annehmen, dass bereits am Freitag ein Urteil gefällt werden könnte, während die Verteidigung von Grasser an einer ausführlichen Argumentation interessiert ist, wie Krone berichtet.
Der Fall dreht sich um die Privatisierung von Bundeswohnungen im Jahr 2003, die für 961 Millionen Euro an ein Konsortium um die Immofinanz verkauft wurden, während der unterlegene Bieter CA Immo ein Angebot von lediglich einer Million Euro weniger unterbreitete. Dabei stehen unklare Provisionen von 9,6 Millionen Euro im Raum, die an Grasser und seine Komplizen geflossen sein sollen. Diese verdeckten Zahlungen und die mögliche Beeinflussung des Angebots haben zu einem tiefen Skandal geführt. Besonders brisant sind Vorwürfe, wonach Grasser seinen Freunden gezielt Informationen über das Angebot weitergegeben haben soll. Grasser hat dies immer bestritten, wird jedoch von Hochegger belastet, der während des Prozesses sagte, dass Grasser aktiv an einem kriminellen Plan gearbeitet habe, um sich zu bereichern. Die Rechtsmittel werden nun geprüft, und der OGH hat mehrere Entscheidungsmöglichkeiten, von der Bestätigung der Urteile bis hin zu einem möglichen Freispruch oder einer Neuauflage des Verfahrens, wie SN berichtet.
Entscheidende Verhandlungstage
Insgesamt vier Tage sind für die Verhandlungen angesetzt, was für einen solchen Fall außergewöhnlich ist. Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für Grasser und seine Co-Angeklagten haben. Sollten die Strafen aufrecht erhalten bleiben, steht Grasser möglicherweise schon nach vier Jahren eine vorzeitige Entlassung offen, während auch eine Fußfessel nach drei Jahren Antragstellung möglich wäre. Der OGH hat sich zudem mit dem Abkommen zur Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower befasst, wo ebenfalls hohe Provisionen im Spiel waren. Während über die vergangene und die zukünftige juristische Lage der Angeklagten diskutiert wird, bleibt die Frage im Raum, ob der ehemalige „Schwiegersohn der Nation“ bald schon seine Zeit im Gefängnis antreten muss oder ob ihm das Unrecht noch einmal erspart bleibt, was die Spannung im Land nur noch erhöht.
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