Urlaub mit dem Auto: Diese Regeln sollten Sie unbedingt beachten!

Urlaub mit dem Auto: Tipps für österreichische Reisende zu Rechtsvorschriften, Winterreifen und beliebten Zielen 2025.
Urlaub mit dem Auto: Tipps für österreichische Reisende zu Rechtsvorschriften, Winterreifen und beliebten Zielen 2025. (Symbolbild/DNAT)

Urlaub mit dem Auto: Diese Regeln sollten Sie unbedingt beachten!

Österreich - Die Planung eines Urlaubs mit dem Auto erfreut sich unter den Österreichern großer Beliebtheit. Laut einer Umfrage des ARBÖ möchten nahezu 45% der Befragten mit dem Auto in die Ferien fahren. Die beliebtesten Reiseziele dabei sind Deutschland, Italien und Kroatien. Doch bevor die Reise startet, sollten sich Urlauber über verschiedene wichtige Punkte informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Ein zentraler Aspekt bei Auslandsreisen ist die Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, die je nach Land stark von den österreichischen Vorschriften abweichen können. In Österreich können Autofahrer beispielsweise das „Pickerl“, die §57a-Begutachtung, um bis zu vier Monate überziehen. Im Ausland ist dieses Vorgehen jedoch nicht zulässig, was viele Reisende unvorbereitet treffen könnte. Weiterhin sind die roten Kennzeichen für Rad- und Heckträger, die in Österreich weit verbreitet sind, nicht überall im Ausland anerkannt.

Führerscheinvorschriften und Mitführpflichten

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Führerschein. In Österreich ist der digitale Führerschein zwar weit verbreitet, jedoch im Ausland ist der analoge Führerschein erforderlich. Außerdem sollten die Führerscheinklassen beachtet werden: Der „Code 111“ im Führerschein ermöglicht das Fahren von Motorrädern bis 125 ccm, jedoch variieren die Gültigkeitsbestimmungen in anderen Ländern erheblich. In Italien und Lettland wird er ohne Einschränkung anerkannt, während in Portugal das Mindestalter 25 Jahre beträgt. In der Tschechischen Republik ist der Code nur für Automatikfahrzeuge gültig, während in Spanien eine Dreijährige Besitzzeit der Klasse B Voraussetzung ist.

Urlauber sollten sich zudem über lokale Mitführpflichten wie Feuerlöscher oder Ersatzlampen informieren, um Strafen zu vermeiden. Dies ist insbesondere wichtig, da die Vorschriften hier stark variieren können.

Winterreifen- und Schneekettenpflicht

Bei Reisen in die Wintersaison ist auch die Winterreifenpflicht von Bedeutung. In Österreich besteht keine generelle Pflicht zur Ausrüstung mit Winterreifen in den Wintermonaten, jedoch müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schneematsch oder vereisten Fahrbahnen entsprechende Reifen montieren. Die Winterreifen müssen dann an allen Rädern angebracht sein, während Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden können, wenn die Straße fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die für Winterreifen erlaubten Kennzeichnungen umfassen „M+S“, „M&S“ und das Alpine-Symbol, wobei eine Mindestprofiltiefe von 4 mm für Radialreifen und 5 mm für Diagonalreifen eingehalten werden muss.
Diese Vorgaben gelten in einem Zeitrahmen zwischen dem 1. November und 15. April.

Besonders für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, wie Wohnmobile, ist es wichtig, dass mindestens die Räder der Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sind. Viele Länder schreiben zudem vor, dass Schneeketten mitgeführt werden müssen, insbesondere bei entsprechenden Verkehrsschildern. Diese müssen auf allen Rädern der angetriebenen Achsen montiert werden, und bei Allradfahrzeugen ist dies gemäß der Herstellerempfehlung erforderlich.

Für Autofahrer, die im Winter reisen, sollten die Regeln zu Winterreifen und Schneeketten stets genau beachtet werden, um Bußgelder und Unfälle zu vermeiden. In Österreich drohen beispielsweise Geldbußen von bis zu 5000 Euro bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine sorgfältige Vorbereitung essenziell ist, um den Urlaub mit dem Auto sicher und angenehm zu gestalten. Von den konkreten Regelungen im Straßenverkehr bis zu den passenden Reifen – je besser informiert man ist, desto erholsamer wird die Reise.

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