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Unterstützung bis 2026: Familienbeihilfe für ukrainische Flüchtlinge verlängert!

In einem bedeutsamen Schritt haben die Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP), Bernhard Herzog (SPÖ), Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) und Barbara Neßler (Grüne) heute die Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine vertriebene Personen bis zum 4. März 2026 angekündigt. Dieser gemeinsame Antrag, der im Nationalrat behandelt wird, zielt darauf ab, ukrainischen Familien in Österreich eine notwendige finanzielle Unterstützung zu bieten, da der Krieg in ihrem Heimatland weiterhin verheerende Auswirkungen hat. Wie die APA-OTS berichtete, wurde die gesetzliche Grundlage für diese Regelung durch Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes geschaffen.

Am 4. März 2025, dem ursprünglichen Stichtag für die Ansprüche, hätten viele ukrainische Familien verloren, auf welche Hilfen sie angewiesen sind. Stattdessen wird ihnen nun mit dem neuerlichen Aufschub bis 2026 eine Perspektive und notwendige Stabilität gegeben. „Wir haben den Familien, die vor Putins brutalem Angriffskrieg fliehen mussten, ein Versprechen gegeben: Ihr seid nicht allein,“ betonte die grüne Familiensprecherin Barbara Neßler in einem Interview mit der Presse. Zudem wird die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 8.100 Euro auf 8.600 Euro erhöht, um den betroffenen Familien zusätzliche Flexibilität zu ermöglichen.

Die Einigkeit der vier Parteien in dieser Angelegenheit zeigt, dass die soziale Absicherung von durch den russischen Kriegsübergriff vertriebenen Familien von entscheidender Bedeutung ist. „Die gemeinsam beschlossene Verlängerung ist eine gute Nachricht für alle ukrainischen Familien,“ äußerte sich Auinger-Oberzaucher erfreut über den gemeinsamen Schritt. Die gewonnenen Unterstützungsmöglichkeiten sollen helfen, den betroffenen Familien ein Stück Normalität und Sicherheit in Österreich zu bieten, während die Situation in der Ukraine weiterhin dramatisch bleibt.

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Weitere Quellen
diepresse.com

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