Das Bundesverwaltungsgericht hat beschlossen, dass der Bau der Marchfeld-Schnellstraße nicht genehmigt werden kann, da dieser erhebliche Beeinträchtigungen für das Europaschutzgebiet zur Folge hätte. Laut den Richtern darf in einem „Besonderen Schutzgebiet“ nur dann gebaut werden, wenn keine Alternativen existieren, die weniger schädlich sind, und dies nur, wenn zwingende öffentliche Interessen die Naturschutzziele überwiegen. Wolfgang Rehm, Sprecher der Umweltorganisationen VIRUS und BIM, kommentierte diesen historischen Entscheid, indem er feststellte, dass erstmals in Österreich ein Autobahnprojekt trotz extremer Privilegierung keinen positiven Umweltverträglichkeitsbescheid erhielt. Dies zeigt, dass Umweltschutz und Verkehrspolitik im Fokus stehen und das Ergebnis niemanden überraschen sollte, wie bverwg.de berichtete.
Negative Entscheidung und Vorgeschichte
Das Urteil des 4. Senats wurde weder leichtfertig gefällt noch war es unerwartet. Die Behörde hätte bereits 2016 eine ähnliche Entscheidung treffen müssen, die nun endlich revidiert wurde. Das Oberverwaltungsgericht hatte in einer früheren Beurteilung den Antrag auf einen Bauvorbescheid für den Ausbau eines alten Gebäudes in Berlin abgelehnt. Grund für die negativen Entscheidungen waren Überschreitungen der festgelegten Geschossflächenzahl (GFZ), die von den Bauvorschriften vorgegeben wird. Der Kläger argumentierte, dass diese Festsetzungen obsolet geworden seien, doch die Gerichte kamen zu dem gegenteiligen Schluss, dass die Planung in ihrer Gesamtheit weiterhin gültig sei und die entsprechenden Vorschriften die städtebauliche Ordnung aufrechterhalten sollen.
Mit der Aufhebung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts durch das Bundesverwaltungsgericht wird der Fall nun zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Es zeigt sich, dass auch bei komplexen juristischen Fragestellungen ein strikter Blick auf die geltenden Vorschriften und deren Auswirkungen auf die Umwelt unabdingbar ist. Dies unterstreicht die Bedeutung von umweltrechtlichen Schutzmaßnahmen und den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, was auch als positives Signal für die Nachhaltigkeitsstrategie in Österreich und darüber hinaus angesehen werden kann.
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