Am 26. März 2026 präsentierte die Bundesregierung den Entwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Dieses Gesetz zielt darauf ab, Genehmigungsverfahren für Energieanlagen signifikant zu beschleunigen und den Bürokratieaufwand zu reduzieren. Ein zentrales Element des EABG ist das neue „One-Stop-Shop“-Prinzip, das vorsieht, dass Bürger für Genehmigungen zukünftig nur noch eine Behörde und ein Verfahren benötigen, um rechtliche Entscheidungen zu erhalten. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer betonte die Wichtigkeit dieser Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Ziel ist es, leistbare Energiepreise zu sichern und bis 2030 zusätzlich 27 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, bevor der Entwurf in den Nationalrat eingebracht werden muss.
Die Unterstützung für das EABG ist in der Wirtschaft weitgehend positiv. Wirtschafts- und Branchenvertreter:innen heben den Entwurf hervor, er sehen aber auch Nachbesserungsbedarf. Die Industriellenvereinigung und Oesterreichs Energie befürworten die Maßnahmen, fordern jedoch zusätzliche Verbesserungen. Kritische Stimmen, insbesondere aus der Branche der erneuerbaren Energien, bemängeln die fehlenden verbindlichen Flächenausweisungen und die ambitionierten Ausbauziele.
Kritik aus der Opposition
Die Opposition äußert sich ebenfalls kritisch zu diesem Vorgehen. Lukas Hammer von den Grünen bezeichnete den Entwurf als „verpasste Chance“, während Manfred Haimbuchner von der FPÖ einen Eingriff in die Kompetenzen der Länder sieht. Für die Verabschiedung des Gesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich, was bedeutet, dass die Regierung mindestens eine Oppositionspartei von ihrem Vorhaben überzeugen muss, um den Gesetzesentwurf erfolgreich zu verabschieden.
In einem parallelen europäischen Kontext hat sich auch der Bundestag mit der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) beschäftigt. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der am Freitag beraten wird. Die vorgesehenen Änderungen sollen verschiedene Gesetze betreffen, darunter das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Baugesetzbuch. Ziel dieser Initiative ist es, die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien zu verkürzen und ab dem 21. November 2025 sollen solche Verfahren ausschließlich elektronisch stattfinden.
Die überarbeitete RED III-Richtlinie verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. Auch die frühere Ampelkoalition hatte 2024 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie ins Leben gerufen, der jedoch aufgrund von politischen Turbulenzen nicht abgeschlossen werden konnte.
Neuerungen im Gas- und Wasserstoffmarkt
Parallel zu diesen Entwicklungen hat das Bundeskabinett die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Hierbei werden rechtliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Gas- und Wasserstoffmarktes geschaffen, um die Vorgaben des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in nationales Recht umzusetzen. Eine zentrale Leitlinie dieser Novelle ist der Schutz der Letztverbraucher, die Gewährleistung von Bezahlbarkeit und die Sicherheit der Energieversorgung.
Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzesentwurfs gehören Regelungen zur Zukunft der Gasnetze sowie zur Regulierung von Wasserstoff- und Gasinfrastrukturen. Zudem wird es technische Vorgaben zur Zertifizierung und Entflechtung von Wasserstoff- und Gasnetzbetreibern geben. Die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen soll eine technologieoffene, nachfragebasierte Planung ermöglichen.
Mit der Kombination dieser Regelungen und dem EABG erhofft sich die Regierung, die Energiewende in Deutschland und Österreich entscheidend voranzutreiben und die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu fördern. Diese Maßnahmen verdeutlichen den wachsenden Fokus auf erneuerbare Energien und die dringende Notwendigkeit der Digitalisierung in den Genehmigungsverfahren der Energiewirtschaft.
Für weitere Informationen zu den Entwicklungen im Bereich Erneuerbare Energien und der damit verbundenen Gesetzesentwürfe finden Sie hier die ausführlichen Berichte von Leadersnet, Bundestag und Bundeswirtschaftsministerium.


