In der Justizanstalt (JA) Hirtenberg im Bezirk Baden wurde ein Insasse tot aufgefunden, was eine umfassende Reaktion der Justizbehörden nach sich zog. Ein Beamter wurde umgehend vom Dienst suspendiert, nachdem der Vorfall für Empörung und Besorgnis sorgte. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) entschuldigte sich bei der Familie des verstorbenen Häftlings und erkannte an, dass es zu einem „Fehlverhalten“ gekommen sei. Der Vorfall zieht weitreichende Konsequenzen nach sich, die in einem internen Bericht der Generaldirektion dokumentiert wurden, in dem schwere Fehler in der Führungsverantwortung festgestellt wurden.
In einer deutlichen Antwort auf die Zwischenfälle kündigte Ministerin Sporrer an, dass zwei Disziplinaranzeigen gegen die beteiligten Beamten eingeleitet werden sollen. Zusätzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegen insgesamt zwölf Justizwachebeamte, die vorerst weiterhin im Dienst, jedoch versetzt wurden. Dies zeigt, wie ernst die Vorwürfe genommen werden, insbesondere da Berichte darauf hinweisen, dass der psychisch kranke Mann im Dezember misshandelt worden sein soll und an Verletzungen starb, die während eines Häftlingstransports entstanden sein könnten.
Reaktionen und Maßnahmen
Die Ministerin entschuldigte sich nicht nur für das Fehlverhalten, sondern auch für das Zurückhalten zentraler Informationen, was das öffentliche Vertrauen in das Justizsystem zusätzlich belastet. Um die Geschehnisse transparent zu untersuchen, plant Sporrer die Einsetzung einer externen Kommission, die mit Experten aus den Bereichen Strafvollzug, Psychiatrie und Menschenrechte besetzt werden soll. Diese Kommission wird die Umstände und die Unterbringung des Häftlings in der JA Hirtenberg eingehend prüfen.
Die Generaldirektion für den Strafvollzug, die unter dem Bundesministerium für Justiz angesiedelt ist, trägt für die strategische und operative Leitung des Strafvollzugs in Österreich Verantwortung. Das österreichische Strafvollzugsgesetz von 1969 und die Vollzugsordnung für Justizanstalten bilden die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Maßnahmen in den 29 Justizanstalten des Landes. Diese umfassen unter anderem sieben Strafvollzugsanstalten für Männer, eine für Frauen, sowie Anstalten für Jugendliche und solche, die spezifisch für den Maßnahmenvollzug gedacht sind. Die Größe der Anstalten variiert zwischen 63 und 990 Haftplätzen und umfasst zusätzlich 12 Außenstellen, teilweise als landwirtschaftliche Betriebe organisiert.
Die Vorkommnisse in Hirtenberg werfen ein Licht auf die Herausforderungen und die Verantwortung des Strafvollzugs in Österreich. Mit der Einsetzung der geplanten Kommission soll sichergestellt werden, dass solche Vorfälle künftig verhindert werden können. Für die Angehörigen des verstorbenen Insassen bleibt die Situation tragisch und schmerzhaft, während die Justizbehörden an Lösungen arbeiten, um die Sicherheit und Rechte aller Insassen zu gewährleisten.
Für weitere Informationen über den Strafvollzug in Österreich besuchen Sie bitte die offizielle Seite der Bundesministeriums für Justiz.