Am 26. Jänner 2026 ist die Zahl der Toten nach einer tragischen Explosion in einer griechischen Keksfabrik auf fünf angestiegen. Alle Opfer waren Frauen, die in der Nachtschicht arbeiteten. Die vermutete Ursache der Explosion ist Flüssiggas, welches die Backöfen im Keller der Fabrik befeuerte. Die Leichen der Arbeiterinnen wurden in der Nähe der Backöfen des Unternehmens Violanta in Trikala gefunden, wobei die Körper teilweise verkohlt waren.
Nach der Explosion erreichte das Feuer Temperaturen von rund 1000 Grad Celsius, was zum Schmelzen von Stahlträgern und dem Einsturz des Daches führte. Neben den fünf Todesopfern gab es auch sieben Verletzte, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Das Unternehmen drückte sein Bedauern über den Vorfall aus und bot Unterstützung für die Angehörigen der Verstorbenen an. Der Unfall wird derzeit untersucht, wobei bei einer früheren Inspektion im Sommer Mängel bei der Leckerkennung der Flüssiggasleitungen festgestellt wurden. Zudem wurden die Notausgänge negativ beurteilt, wobei unklar bleibt, ob und wie das Unternehmen auf diese Mängel reagiert hat.
Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen
Die Tragödie wirft ernsthafte Fragen zur Sicherheit in der Gasversorgung auf. Fachleute der DGUV betonen, dass geeignete Schutzmaßnahmen sowohl für den Normalbetrieb als auch für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten essenziell sind. Die Gefahrstoffverordnung verlangt zudem eine gründliche Gefährdungsbeurteilung für Brand- und Explosionsgefahren, insbesondere beim Umgang mit explosiven Gemischen. Diese Beurteilung sollte im Rahmen eines Explosionsschutzdokuments festgehalten werden, das technische und organisatorische Maßnahmen beschreibt.
Im Fall von Violanta könnte die unzureichende Implementierung solcher Sicherheitssysteme zu verheerenden Folgen geführt haben. Während einem Vorfall, bei dem die Gasanlagen und -leitungen nicht ordnungsgemäß bewertet wurden, wäre ein rechtzeitiger Alarm über mögliche Explosionsgefahren entscheidend gewesen. Instandhaltungsarbeiten, die unter explosionsgefährdeten Bedingungen stattfinden, müssen zudem unter strenger Aufsicht erfolgen, wobei alle notwendigen Schutzmaßnahmen dokumentiert werden müssen, wie von der BGETEM gefordert.
Präventionsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten
Der Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit, ähnliche Tragödien in der Zukunft zu vermeiden. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten sowohl über Gefahren als auch über geeignete Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Eine klare Kommunikation bezüglich der Risiken und der einzuhaltenden Sicherheitsprotokolle ist erforderlich, besonders bevor mit Arbeiten in gefährdeten Bereichen begonnen wird. Zudem muss ein schriftliches Arbeitsfreigabesystem etabliert werden, um die Sicherheit der Arbeiten zu gewährleisten.
Die Tragödie in der Keksfabrik ist ein schreckliches Beispiel dafür, dass unzureichende Sicherheitsmaßnahmen fatale Ergebnisse haben können. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieser Vorfall auf die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit in der Gasversorgung haben wird und wie sich Unternehmen zukünftig besser auf solche Gefahren vorbereiten können.