
In Knappenberg ereignete sich in der Nacht zum 23. August ein tragischer Zwischenfall, bei dem ein 44-jähriger Mann durch den Schuss aus einem Kleinkalibergewehr seinen Bekannten tödlich verletzte. Laut Berichten von orf.at hatte der Angeklagte zuvor mit seiner Lebensgefährtin in einem Gasthaus Zeit verbracht, wo es zu einem Streit mit dem späteren Opfer kam. Nachdem er in seinem abgelegenen Wohnhaus bedroht wurde, reagierte er aus Angst und holte das Gewehr. Tragisch ist, dass das Opfer, bevor der Schuss fiel, noch provokant rief: „Schieß halt du Kasperl!“
Der Schuss löste sich schließlich ganz unerwartet, als das Opfer offenbar auf den Lauf der Waffe griff. Der Gutachter stellte fest, dass die Schussabgabe aus nur etwa 40 bis 60 Zentimetern Entfernung erfolgte und der Projektilbahn das Herz des Mannes durchbohrte. Dies führte zu sofortigen, tödlichen Verletzungen. Wie meinbezirk.at berichtete, wurde der Angeklagte wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt, wobei die Staatsanwaltschaft betonte, dass kein Tötungsvorsatz nachweisbar sei. Stattdessen wurde argumentiert, dass der Schuss sich durch einen geringen Druck auf den Abzug gelöst haben könnte, was nicht selten bei ungesicherten Waffen vorkommt.
Urteil und Folgen
Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu 15 Monaten Haft, von denen 10 Monate auf Bewährung ausgesetzt wurden. Fünf Monate sind zu verbüßen. Zudem wird den Angehörigen des Opfers ein Trauerschmerzensgeld von insgesamt 30.000 Euro zugesprochen. Es bleibt jedoch unklar, ob der Angeklagte tatsächlich für den Vorfall verantwortlich gemacht werden kann, da die genauen Umstände und die Aussagen zum Geschehen in Frage gestellt wurden. In der Schlusserklärung des Verteidigers zeigte sich der Angeklagte reuevoll und bekannte sich zu seiner Verantwortung, gleichwohl er auf die unvorhergesehene Schussabgabe hinwies.
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