Tirol

Wohnbau-Offensive des Bundes: Förderung von leistbarem Wohnraum und Eigentumsbildung

Am 20.03.2024 hat der Nationalrat ein Wohn- und Baupaket zur Förderung des Wohnbaus verabschiedet. Dieses Paket soll dazu beitragen, leistbaren Wohnraum zu schaffen und den Erwerb von Eigentum zu erleichtern. Es beinhaltet eine Milliarde Euro für Bau und Sanierung, zusätzlich 500 Millionen Euro für Darlehen zur Wohnbauförderung und unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr. Der Bund unterstützt die Länder von 2024 bis 2026 bei der Schaffung von leistbaren Eigentums-, Miet- und Mietkaufwohnungen. Durch die Investition von 1 Milliarde Euro in den gemeinnützigen Wohnbau sollen etwa 20.000 neue Wohneinheiten und 5.000 sanierte Wohnungen auf den Markt kommen.

Ein weiterer Bestandteil des Pakets ist ein Zinsdeckel von 1,5 % bis zum Jahr 2028. Dadurch können die Bundesländer zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in Höhe von 500 Millionen Euro aufnehmen. Die Zinsbelastung der Länder wird durch die Zuschüsse des Bundes gedeckelt. Dies ermöglicht den Ländern, zweckgebundene Wohnbauförderungsdarlehen von bis zu 200.000 Euro mit einem Zinssatz von maximal 1,5 % und einer Förderlaufzeit von 25 Jahren zu vergeben. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt. Es ist jedoch noch unklar, wie der Zinssatz ab 2028 weitergehen wird.

Das Wohn- und Baupaket beinhaltet auch steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen, die temporäre Streichung der Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühr sowie die Ausweitung des Wohnschirms und des Reparaturbonus.

Teil des Pakets sind auch Anreize zur Eigentumsbildung. Temporär entfällt die Grundbucheintragungsgebühr für Immobilien bis zu einem Wert von 500.000 Euro, wenn der Kaufpreis 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Auch die Pfandrechtseintragungsgebühren entfallen bis zur selben Bemessungsgrundlage. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Immobilien aus Erbschaften oder Schenkungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

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Die in Aussicht gestellten Zinssenkungen und eine sinkende Nachfrage sorgen für eine spürbare Entspannung auf dem Immobilienmarkt, insbesondere bei Wohn- und Büroimmobilien in 1b-Lagen und der Peripherie. In Kombination mit der von den Ländern unterstützten "Wohnbau-Offensive" sind dies positive Signale für die Eigenheimfinanzierung.

Eine Beratung durch unabhängige Experten und Finanzdienstleister ist empfehlenswert, um alle Details zu den aktuellen Änderungen zu erhalten.

Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit den relevanten Informationen:

Maßnahme Betrag
Bau- und Sanierungsförderung 1 Milliarde €
Darlehen zur Wohnbauförderung 500 Millionen €
Befreiung von Grundbuchgebühren Unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Investition in gemeinnützigen Wohnbau Schaffung von 20.000 neuen Wohneinheiten und 5.000 sanierten Wohnungen
Zinsdeckel bis 2028 1,5 % p.a.
Temporäre Streichung von Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühr Für Immobilien bis zu einem Wert von 500.000 €, wenn Kaufpreis nicht über 2 Millionen € liegt
Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen Ja
Ausweitung des Wohnschirms und Reparaturbonus Ja

Die genauen Details zu den Maßnahmen und Änderungen können bei einer Beratung mit unabhängigen Experten und Finanzdienstleistern erfragt werden.



Quelle: Wirtschaft Tirol

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