Am 5. Februar 2026 hat der Kärntner Landtag eine bedeutende Entscheidung für die Entwicklung der Windkraft im Bundesland getroffen. Mit dem Beschluss einer neuen Windkraftzonierung beabsichtigt die Landesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren. Durch diese Maßnahme sollen maximal 50 Windräder auf lediglich 0,077 Prozent der Landesfläche genehmigt werden. Der einstimmig gefasste Beschluss unterstreicht die Bestrebungen Kärntens, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern, wie Dolomitenstadt berichtet.

Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zielen darauf ab, Windkraftanlagen ausschließlich in Gebieten mit bereits vorhandener Infrastruktur zu errichten. Abgeordneter Herbert Gaggl (ÖVP), der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses, betont die Notwendigkeit, nur so viele Windräder zu errichten, wie tatsächlich für die Energieerzeugung benötigt werden. Die derzeitige Energieproduktion aus Windkraft beträgt rund 0,4 Terawattstunden (TWh), jedoch sei dies unzureichend, um die Ausbauziele des Bundes bis 2030 zu erreichen. Laut den Vorgaben des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) sind in Kärnten zusätzlich 2,246 TWh aus erneuerbaren Quellen erforderlich, davon allein 0,56 TWh aus Windkraft.

Herausforderungen und Möglichkeiten

Die Einführung der Windkraftzonierung ist eine direkte Folge der Volksbefragung im Jänner 2025, bei der 51,5 Prozent der Bürger für ein Verbot neuer Windräder votierten. Dennoch erklärte der Verfassungsgerichtshof Ende 2025 diese Abstimmung aufgrund wertender Fragestellungen für gesetzwidrig, was allerdings keine direkten Auswirkungen auf den gesetzlichen Beschluss hatte. Aufgrund dieser Umstände bleibt die Genehmigung für Windkraftprojekte in Kärnten limitiert, wobei in nur vier Gemeinden des Bezirks Wolfsberg die Errichtung von Windrädern erlaubt wird, so SN.

Der geplante Windkraftausbau könnte durch das Repowering bestehender Anlagen optimiert werden. Dies würde die generierte Energie steigern, ohne neue Windräder zu errichten. Die genauen Ertragsschätzungen für die 46 bestehenden oder in Planung befindlichen Anlagen belaufen sich auf etwa 400 Gigawattstunden (GWh), also 0,4 TWh. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, müssen jedoch alle Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz genutzt werden, die von der Bundesregierung gefördert werden, wie BMVIT betont.

Zukünftige Entwicklungen

Insgesamt bleibt der Windkraftausbau in Kärnten noch hinter den bundesweiten Anforderungen zurück. Die Herausforderungen in puncto Energieversorgung erfordern eine strategische Planung und klare Zielvorgaben. Laut den aktuellen Vorgaben müssen bis 2030 auch Mindestwerte für andere erneuerbare Energien wie Wasserkraft (0,2 TWh) und Photovoltaik (0,63 TWh) erreicht werden.

In anderen Bundesländern wie Tirol befindet sich die Windkraftentwicklung noch in einer frühen Phase, wo das Potenzial an mehreren Standorten erfasst wird. Vorläufige Schutzgebietsregelungen sowie Abstandsregelungen zur Siedlungsnähe sorgen jedoch dafür, dass größere Windparks noch nicht realisiert werden können. Die Entwicklungen in Kärnten werden daher genau beobachtet, um gegebenenfalls die Weichen in der Windkraftförderung neu zu stellen.