Im Jänner 2025 ereignete sich eine tragische Bergtour am Großglockner, bei der eine 33-jährige Salzburgerin erfror. Die Mutter der Verstorbenen hat nun in einem Interview mit der deutschen Zeitung „Die Zeit“ Stellung zu den Ereignissen genommen und verweist auf eine „Hexenjagd“ gegen ihre Tochter. Sie kritisiert die negative Medienstimmung und betont, dass es ihr nicht um die Suche nach einem Schuldigen gehe, sondern vielmehr um Verständnis und Aufklärung der Umstände, die zu diesem Unglück führten. Ihre Tochter sei abenteuerlustig, neugierig und habe stets verantwortungsbewusst im Umgang mit der Natur agiert. Dies unterstreicht die Mutter, indem sie darauf hinweist, dass ihre Tochter sich akribisch auf jede Tour vorbereitet habe und den Bergen mit Respekt begegnete. Der Lebensgefährte der Verstorbenen, ein 36-jähriger Bergsteiger, steht aktuell wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhebt nun nahezu ein Jahr nach dem Vorfall Anklage. Für den Prozess, der am 19. Februar 2026 am Landesgericht Innsbruck beginnen soll, sind ihm neun schwerwiegende Fehler vorgeworfen worden, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorfall stehen. Dazu zählt unter anderem, dass die Bergtour trotz der Unerfahrenheit der Freundin und herausfordernder winterlicher Verhältnisse begonnen wurde. Zudem befand sich die Gruppe nicht im Besitz einer Biwak-Notausrüstung und die Freundin trug ungeeignete Snowboard-Softboots. Während der Tour ließ der Angeklagte sie gegen 2:00 Uhr zurück, obwohl sie bereits entkräftet, unterkühlt und desorientiert war. In der Folge starb sie an Unterkühlung, während die Bergrettung sie nicht rechtzeitig erreichen konnte. Webcam-Aufnahmen dokumentieren zusätzlich den Aufstieg und Abstieg des Angeklagten, was die Anklage verstärkt.
Probeprozess und rechtliche Implikationen
Der Prozess gegen den Angeklagten wird von große öffentlichem Interesse begleitet. Bei einer Verurteilung könnte ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Der Rechtsbeistand des Angeklagten weist jedoch alle Vorwürfe zurück und spricht von einem tragischen Unglück. Er betont, dass es sich um eine unglückliche Verkettung von Umständen handele und der Angeklagte bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt.
Die rechtlichen Gegebenheiten im Alpenraum sind komplex und werden unter den Aspekten der Eigenverantwortung und der Sorgfaltspflichten der Bergführer betrachtet. Vor jeder Bergtour sollten entscheidende Fragen zur eigenen Erfahrung, der Wetterlage und der geeigneten Ausrüstung geklärt werden. Bei Gemeinschaftstouren gibt es keinen verantwortlichen Tourenführer, was bedeutet, dass die Entscheidungen von den Teilnehmern selbst getroffen werden müssen. Demgegenüber tragen bei Führungstouren die Tourenführer die gesamte Verantwortung für die Sicherheit und trifft wesentliche Entscheidungen, darunter auch, ob die Tour abgebrochen werden sollte. Die Verletzung dieser Sorgfaltspflichten könnte strafrechtliche Konsequenzen haben, die neben Geldstrafen auch Haftstrafen umfassen können, sollten Nachweise über fahrlässiges Handeln erbracht werden.
Die Aussagen der Mutter und die juristischen Ermittlungsergebnisse werfen ein Licht auf die komplexen Faktoren, die zu solchen Unfällen führen können. Sie stehen im Kontrast zu den potenziellen rechtlichen Folgen für die Beteiligten und veranschaulichen die Risiken, die mit dem Bergsport verbunden sind. Das ‚alpinistische Restrisiko‘, wie es in der Literatur genannt wird, bleibt ein zentrales Thema, da Unfälle durch unvorhersehbare Ereignisse wie Steinschlag oder Lawinen jederzeit eintreten können. Eine differenzierte Betrachtung der Umstände, wie sie die Mutter fordert, könnte zu einem besseren Verständnis und möglicherweise auch zu Verbesserungen im Bereich der Sicherheitsvorkehrungen beim Bergsport führen.