33-Jährige am Großglockner erfroren – Ermittlungen gegen Lebensgefährten abgeschlossen

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Eine 33-jährige Frau erfror am Großglockner. Ermittlungen gegen ihren Lebensgefährten wegen fahrlässiger Tötung laufen.

Eine 33-jährige Frau erfror am Großglockner. Ermittlungen gegen ihren Lebensgefährten wegen fahrlässiger Tötung laufen.
Eine 33-jährige Frau erfror am Großglockner. Ermittlungen gegen ihren Lebensgefährten wegen fahrlässiger Tötung laufen.

33-Jährige am Großglockner erfroren – Ermittlungen gegen Lebensgefährten abgeschlossen

Am 18. November 2025 wurden die Ermittlungen zu einem tragischen Vorfall am Großglockner abgeschlossen. Eine 33-jährige Salzburgerin verlor im Januar 2025 während einer Hochtour bei extremen Wetterbedingungen ihr Leben. Ihre Begleitung, der 36-jährige Lebensgefährte, steht im Verdacht der grob fahrlässigen Tötung.

Laut 5min.at geschah das Unglück, als die Frau kurz vor dem Gipfel aufgrund eines Kältetods verstarb. Zum Zeitpunkt ihres Ablebens wütete ein eisiger Föhnsturm. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat seit dem Vorfall Ermittlungen eingeleitet, um herauszufinden, inwieweit der Lebensgefährte für den Tod seiner Partnerin verantwortlich ist.

Details der Hochtour

Die beiden Bergsteiger brachen am 20. Januar 2025 um 6:45 Uhr zur Tour auf. Aufgrund schwieriger Bedingungen konnten sie den Gipfel jedoch nicht vor Mitternacht erreichen. Die 33-Jährige gab letztlich an, nicht mehr weitergehen zu können. Ihr Lebensgefährte wählte daraufhin den riskanten Schritt, sie 50 Meter unterhalb des Gipfels zurückzulassen, um Hilfe zu holen.

Die Einsatzkräfte der Bergrettung wurden gegen Mitternacht alarmiert, jedoch konnte aufgrund der extremen Wetterverhältnisse zunächst kein Hubschrauber landen. Laut tirol.orf.at kommunizierte der Lebensgefährte erst um 3:30 Uhr die Notlage, während die Polizei darauf hinweist, dass der Einsatzleiter und andere Bergretter die Gefahrenlage bereits Stunden vor dem tödlichen Vorfall erkannten und mehrfach versuchten, mit dem Paar in Kontakt zu treten.

Ermittlungsstand und rechtliche Situation

Die Ermittlungen fokussierten sich nicht nur auf das Verhalten des Lebensgefährten, sondern auch auf die Umstände der Notrettung. Ein alpintechnisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um die Mitschuld des Beschuldigten am Unfalltag zu klären. Der Anwalt des Lebensgefährten weist die Vorwürfe der fahrlässigen Tötung zurück und bezeichnet den Vorfall als tragischen Unglücksfall, während die Unschuldsvermutung für den 36-Jährigen weiterhin gilt.

Das Ergebnis des Gutachtens wird in den kommenden Wochen erwartet, und die Staatsanwaltschaft prüft, ob Anklage erhoben wird. Der Lebensgefährte hat sich bislang zurückhaltend geäußert. Laut alpin.de äußert er einen großen persönlichen Verlust und fordert die Einstellung der Ermittlungen.

Dieser tragische Vorfall zieht nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich, sondern wirft auch grundlegende Fragen zu Sicherheit und Verantwortung in der alpinen Freizeitgestaltung auf. Der Ausgang der Ermittlungen wird sowohl für die betroffenen Familien als auch für die Bergsteigerszene von großer Bedeutung sein.