Innsbruck-Land

Völs: Mordprozess um den Tod eines Ex-Gemeindepolitikers beginnt

In Völs sorgte die brutale Tötung eines 75-jährigen Ex-Politikers durch einen 52-Jährigen mit einer Axt für Aufsehen – das Urteil am Innsbrucker Landesgericht lässt nicht lange auf sich warten!

Im November 2023 ereignete sich ein tragischer Vorfall in Völs, einem kleinen Ort im Bezirk Innsbruck-Land, der die lokale Gemeinschaft erschütterte. Ein 75-jähriger ehemaliger Gemeindepolitiker wurde tot aufgefunden, und ein 52-jähriger Mann steht nun am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes vor Gericht. Der Angeklagte hat die Tat gestanden und muss sich nun den Konsequenzen seines Handelns stellen.

Entsprechend der Obduktion starb das Opfer aufgrund schwerer Verletzungen im Kopf- und Halsbereich, die ihm mit einem axtähnlichen Gegenstand zugefügt wurden. Der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten sich seit vielen Jahren, was für die Ermittlungen von entscheidender Bedeutung ist. Aus Offenbarungen des Beschuldigten ging hervor, dass Unzufriedenheit mit früheren Grundstücksgeschäften in der Gemeinde Völs als möglicher Grund für die Tat angeführt wurde.

Die Umstände der Tat

Der Leichnam des Ex-Politikers wurde am 6. Dezember in einem Nebengebäude auf dem Grundstück des Angeklagten entdeckt. Eine Woche nach der Tat erfolgte die Festnahme des 52-Jährigen. Die Polizei kam durch einen Hinweis eines Bekannten des Beschuldigten auf die Spur, da dieser sich an die Behörden gewandt hatte.

Kurze Werbeeinblendung

Wegen der vermuteten unzurechnungsfähigkeit wurde der Beschuldigte zunächst in eine psychiatrische Abteilung eingewiesen. Später wurde er jedoch in die Justizanstalt überführt. Ein psychologisches Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte während der Tatzeit nur eingeschränkt zurechnungsfähig war. Die Staatsanwaltschaft gab an, dass sie keinen Grund sehe, das Gutachten anzufechten, was zu einer intensiven Diskussion während der Verhandlung führen dürfte, insbesondere zur Frage der Zurechnungsfähigkeit.

Auswirkungen auf den Prozess

Die Situation wirft mehrere rechtliche Fragen auf, unter anderem die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, bestätigte, dass es keinen zusätzlichen Expertenbericht von der Verteidigung gibt, der das originale Gutachten in Frage stellen könnte. Somit wird das Gericht das Thema Zurechnungsfähigkeit in den kommenden Verhandlungen näher prüfen müssen.

Zusammengefasst handelt es sich um einen krassen Fall der Gewalt, der durch persönliche und geschäftliche Spannungen motiviert wurde. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung stehen vor der Herausforderung, die komplexen psychologischen und rechtlichen Aspekte zu klären. Der Ausgang des Prozesses bleibt abzuwarten, während die Gemeinschaft gespannt auf die Entwicklungen reagiert, wie tirol.orf.at berichtet.

Quelle/Referenz
tirol.orf.at

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"