In einer 50-jährigen Geschichte des Streits zwischen der Eigentümerfamilie Nagl und der Gemeinde hat sich die Situation um das unvollendete „Nagl-Haus“ zugespitzt. Der aktuelle Stand bringt die Verantwortlichen dazu, über einen möglichen Abriss nachzudenken. Harald Nagl, Besitzer des Hauses, der auch ehemaliger Gemeinderat war, sieht sich seit Jahren von der Gemeinde gehindert, sein Bauvorhaben umzusetzen. „Es ist absurd, ein Haus in solch guter Lage nicht fertigstellen zu wollen“, sagt er und weist die Vorwürfe der Sturheit zurück.
Der Bau der Unterkunft wurde bereits 1974 begonnen, doch die Fertigstellung blieb bis heute aus. Der Bürgermeister der Gemeinde, Thomas Suitner, drängt nun auf eine Klärung der Situation. „Der Abrissbescheid liegt bei der Bezirkshauptmannschaft. Wir warten auf die Vollstreckung“, erklärt er. Diese unverhoffte Wende führt dazu, dass mehrere Angebote für die Abrissarbeiten eingeholt wurden, um die Verwaltung zu entlasten.
Das Hin und Her um den Baustopp
Im Jahr 2021 erwirkte die Gemeinde nach zähen Verhandlungen einen Abrissbescheid, der jedoch zurückgezogen wurde, als Nagl eine nachträgliche Baubewilligung erhält. Aufgrund dieser Unsicherheiten rund um das Bauvorhaben kommt es zur aktuellen Situation, die eine unvollendete Baugründstückssituation aufweist. Das „Nagl-Haus“ bleibt weiterhin unvollendet, während die rechtlichen Auseinandersetzungen anhalten.
„Für eine Vollstreckung des Abrisses ist ein erneuter bescheidmäßiger Beseitigungsauftrag von der Gemeinde erforderlich“, erklärt die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land. Dies wurde notwendig, nachdem im Jahr 2021 eine Baubewilligung erteilt wurde. Suitner ist über diese Rechtslage besorgt, da ein erneuter Bauantrag zu einer Vertrauenskrise in der Gemeinde führen könnte. „Man wird ja als Bauinstanz bei der Bevölkerung unglaubwürdig“, betont Suitner.
Die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien erstrecken sich über rechtliche und persönliche Differenzen, die zusätzliche Kosten und Zeitinvestitionen bedeuten. Nagl gibt an, dass sich die Bedürfnisse seiner Familie seit den 1970er Jahren verändert haben und er das ursprünglich als Frühstückspension geplante Obergeschoss nun in drei Wohnungen umbauen möchte. Doch die Gemeinde besteht auf der Einhaltung der ursprünglichen Baubewilligung, die nun über 50 Jahre alt ist.
Nachdem die Gemeinde kürzlich einen Gutachter beauftragte, um die Unbewohnbarkeit des Hauses zu bestätigen – was zusätzliche Kosten in Höhe von 8.000 Euro verursachte – bleibt die Frage, wie die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen können. Nagl hingegen sieht die Herausforderung in der Zufriedenheit seiner Familie und stellt klar, dass er gegen einen Abrissbescheid vorgehen würde, sollte dieser ihm ausgehändigt werden.