Innsbruck-Land

Nationalratskommission lehnt Einschränkung des Schutzstatus S ab

Die Nationalratskommission sorgt für Aufregung, indem sie den umstrittenen Antrag zur Einschränkung des Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge ablehnt – was jetzt?

Die Diskussion um den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge hat eine entscheidende Wendung genommen. Die zuständige Nationalratskommission hat sich entschieden, die vorgeschlagene Einschränkung dieses Schutzstatus abzulehnen. Dies bedeutet, dass der Schutzstatus S nicht lediglich auf Personen beschränkt wird, die als besonders schutzbedürftig gelten. Ein bemerkenswerter Moment der Abstimmung fand statt, als die Kommission mit einem denkbar knappen Ergebnis von 12 zu 12 Stimmen und dem entscheidenden Votum der Kommissionspräsidentin Greta Gysin (Grüne, Tessin) entschied, ein Anliegen von SVP-Ständerätin Esther Friedli abzulehnen. Friedlis Vorschlag sah vor, den Schutzstatus auf bestimmte Regionen der Ukraine zu beschränken. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, dass solch eine Regelung nicht praktikabel sei und erhebliche Implementierungsprobleme mit sich bringen würde. Die Kommissionsminderheit hingegen spricht sich für eine Annahme der Motion aus. Für sie könnte eine solche Differenzierung helfen, den Schutzstatus gerechter zu verteilen.

Neue Regelungen für den Schutzstatus S

Die Kommission hat jedoch auch einer anderen Motion von Ständerat Benedikt Würth (Mitte, SG) zugestimmt. Diese sieht vor, dass Personen, die die Schweiz für einen kurzen Zeitraum von beispielsweise zwei Wochen verlassen, ihren Anspruch auf den Schutzstatus S verlieren. Ebenso sollen diejenigen, die Rückkehrhilfe beantragen oder in einem anderen Land des Dublin-Raums bereits von diesem Status profitiert haben, diesen nicht erneut erhalten können. Die Mitglieder der Kommission sind sich einig, dass Missbrauch des Schutzstatus S effektiv und präventiv bekämpft werden muss. Dennoch gibt es innerhalb der Kommission unterschiedliche Ansichten zur Notwendigkeit der neuen Regelungen. Die Kommissionsminderheit hält fest, dass ein Teil der Anliegen bereits erfüllt oder überflüssig ist, was die Debatte um den Schutzstatus S weiter anheizt. Weitere Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.nau.ch.


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Quelle
nau.ch

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