Das Land Kärnten vergibt erneut den „Europa-Preis“, um Studierende zu motivieren, sich wissenschaftlich mit europäischen Themen und deren Relevanz für die Region auseinanderzusetzen. Bis zum 30. September 2026 können Studierende ihre Abschlussarbeiten einreichen, die zwischen dem 1. Jänner 2025 und dem Stichtag des 30. September 2026 abgeschlossen werden müssen. Der Preis soll nicht nur das Europabewusstsein stärken, sondern auch bedeutende Erkenntnisse und Impulse liefern, die zur Entwicklung der Region beitragen. Laut Gailtal Journal sind Teilnahmeberechtigte Studierende von Hochschulen und Fachhochschulen, die ihren Hauptwohnsitz oder Studienort in Kärnten haben oder dort die Schule abgeschlossen haben.

Für die Bewerbung ist es notwendig, dass die Teilnehmenden Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind. Darüber hinaus müssen die Arbeiten einen klaren Bezug zu Kärnten und der Europäischen Union aufweisen. Arbeiten, die lediglich mit der Bewertung „Genügend“ oder „Nicht Genügend“ abgeschlossen werden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Zuschüsse und Preise

Nachdem die Einreichungen geprüft wurden, entscheidet eine Fachjury über die Vergabe des Preises. Die Jury setzt sich aus Vertretern der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der Fachhochschule Kärnten, der Pädagogischen Hochschule Kärnten und des Landes Kärnten zusammen. Die Auszeichnungen sind wie folgt gestaffelt:

  • Zwei Dissertationen: jeweils 1.500 Euro
  • Zwei Diplom- oder Masterarbeiten: jeweils 600 Euro
  • Zwei Bachelorarbeiten: jeweils 300 Euro

Der Europa-Preis ist Teil der Bestrebungen des Landes Kärnten und der EU, ein offenes und inklusives Hochschulsystem zu schaffen. Die EU engagiert sich aktiv mit Hochschuleinrichtungen, um bewährte Praktiken auszutauschen und den Dialog über Forschungsfragen zu fördern, während gleichzeitig eine Plattform für den Wissensaustausch angeboten wird. Diese Bemühungen zielen darauf ab, einen einheitlichen, grenzenlosen Markt für Forschung, Innovation und Technologie in Europa zu etablieren, wie in den Richtlinien beschrieben, die auf European Education Area festgehalten werden.

Weitere Informationen zu den Anforderungen und Antragsunterlagen sind auf der Website des Landes Kärnten verfügbar.