In Österreich kämpfen viele Studierende mit finanziellen Engpässen. Der Studienbeihilfe wird nur von 12,1 % der Studierenden beansprucht, obwohl eine Schätzung nahelegt, dass deutlich mehr Anspruch auf diese Unterstützung hätten. Dies enthüllt eine aktuelle Umfrage, die von der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) durchgeführt wurde. Probleme wie steigende Mieten, höhere Lebensmittelpreise und steigende Energiekosten machen die Situation für viele noch herausfordernder. Selina Wienerroither, die Vorsitzende der ÖH, hebt hervor, dass viele Studierende nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Studienbeihilfe informiert sind. Sie fordert umfassendere Informationen sowie eine automatisierte Antragstellung für alle.

Im vergangenen Studienjahr wurden über 60.000 Anträge auf Studienbeihilfe von fast 400.000 eingeschriebenen Studierenden gestellt. Umut Ovat, ebenfalls Vorsitzender der ÖH, kritisiert, dass jährlich nur etwa 300 Millionen Euro für diese Beihilfe bereitgestellt werden. Er fordert Reformen, um die Studienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten anzupassen und auf die Bedürfnisse der Studierenden einzugehen. Insbesondere sechs von zehn Studierenden leben unter der Armutsgefährdungsgrenze, was die Dringlichkeit dieser Forderung unterstreicht.

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Voraussetzungen und Antragstellung

Die Voraussetzungen für den Erhalt von Studienbeihilfe sind klar definiert. Studierende müssen soziale Bedürftigkeit nachweisen, über einen günstigen Studienerfolg verfügen und die weiteren Kriterien erfüllen, die im öffentlichen Informationsportal aufgeführt sind. Dazu gehört unter anderem, dass der Studienbeginn vor dem 33. Geburtstag lag – mit bestimmten Ausnahmen. Auch Drittstaatsangehörige und Konventionsflüchtlinge haben unter bestimmten Bedingungen Zugang zur Studienbeihilfe.

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Die Beantragung kann online, per Post oder persönlich erfolgen und erfordert eine Reihe von Dokumenten, darunter ein Antragsformular und eine Inskriptionsbestätigung. Die Fristen für die Einreichung sind festgelegt: für das Wintersemester vom 20. September bis 15. Dezember und für das Sommersemester vom 20. Februar bis 15. Mai. Anträge außerhalb dieser Fristen werden nicht rückwirkend bewilligt.

Finanzielle Unterstützung und Leistungen

Die Studienbeihilfe kann je nach individueller Situation variieren. Der Grundbetrag beträgt 404 Euro und kann bis zu 1.072 Euro pro Monat betragen. Studierende, die mit Kindern leben, erhalten zusätzlich 144 Euro pro Kind. Die Anpassung der Beihilfe an die Inflation hat ebenfalls einen direkten Einfluss auf die Höhe der Unterstützung. Für das Studienjahr 2025/2026 kann beispielsweise eine max. Beihilfe von 752 Euro pro Monat für Studierende unter 24 Jahren, die nicht am Wohnort ihrer Eltern studieren, beantragt werden.

Für Menschen, die bereits in einem Beruf tätig sind, gibt es das Selbsterhalter:innen-Stipendium, das bis zu 1.082 Euro im Monat für Studierende ab 24 Jahren bieten kann. Für Studierende, die ihr Studium in einer bestimmten Zeit abschließen wollen, steht das Studienabschluss-Stipendium (SAS) zur Verfügung, das je nach individuellem Bedarf zwischen 850 und 1.457 Euro beträgt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Online-Beihilfenberechnung, die von der Arbeiterkammer angeboten wird und es Studierenden ermöglicht, ihren Anspruch schnell zu ermitteln. Der Zugang zu finanzieller Unterstützung ist damit ein zentrales Thema, das nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung ist.