Österreich

Strengere Identitätsüberprüfungen: ÖVP schlägt Maßnahmen gegen starken Familiennachzug vor

Die kontroverse Debatte: Wie realistisch sind die Pläne der ÖVP zur Einschränkung des Flüchtlingsfamiliennachzugs durch mehr DNA-Tests?

Die ÖVP schlägt zur Begrenzung des derzeit starken Familiennachzugs bei anerkannten Flüchtlingen strengere Identitätsüberprüfungen vor. Diese sollen durch schärfere Kontrollen von Dokumenten und verstärkte DNA-Tests umgesetzt werden, um die Asylanträge auf dieser Grundlage zu reduzieren. Kanzler Karl Nehammer betont die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, da der Familiennachzug in den ersten Monaten des Jahres für knapp die Hälfte der insgesamt 6922 Asylanträge verantwortlich war.

Allerdings wird betont, dass die Identitäts- und Sicherheitsüberprüfungen an den österreichischen Botschaften, wo Familiennachzugsanträge gestellt werden, bereits gründlich sind. Minderjährige Kinder eines Asylberechtigten, Eltern anerkannter minderjähriger Flüchtlinge sowie Ehe- und eingetragene Partner dürfen bereits jetzt einreisen, und ihre Identität wird sorgfältig überprüft. Bei Zweifeln an der Echtheit der Dokumente werden zusätzliche Prüfungen durchgeführt, wie beispielsweise DNA-Analysen.

DNA-Tests im Rahmen des Familiennachzugsverfahrens können laut Paragraf 13 des BFA-Verfahrensgesetzes durchgeführt werden, wenn die vorgelegten Urkunden oder Dokumente nicht ausreichen, um das Verwandtschaftsverhältnis zu belegen. Die Kosten für diese Tests trägt der Antragsteller oder die Antragstellerin, und bei positivem Ergebnis kann eine Rückerstattung beantragt werden. Derzeit belaufen sich die Kosten für einen Vaterschaftstest für Vater, Kind und Mutter auf 249 Euro.

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Die Diskussion um die Zulassung des Familiennachzugs nur bei selbsterhaltungsfähigen anerkannten Flüchtlingen zeigt eine schwierige rechtliche Lage auf. Anerkannte Flüchtlinge werden besser behandelt als andere Drittstaatsangehörige aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention, die das Recht auf Familienleben auch nach einer Flucht gewährt. Diese Ausnahme gilt jedoch nur während der ersten drei Monate nach Asylgewährung, danach muss die Unterhaltsfähigkeit nachgewiesen werden. Subsidiär schutzberechtigte Personen müssen sogar drei Jahre auf den Familienzuzug warten.

Im ersten Quartal 2024 wurden von den 6922 gestellten Asylanträgen rund 45 Prozent aufgrund von Familiennachzugsgründen eingereicht. Diese Zahlen verdeutlichen die Relevanz des Themas und die Herausforderungen bei der Steuerung des Familiennachzugs in Österreich.

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