Auf der 15. UNO-Konferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (CMS), die heute in Brasilien stattfand, wurden bedeutende Maßnahmen zum Schutz von 40 wandernden Tierarten beschlossen. Zu den neu oder stärker geschützten Arten gehören der Gepard, die Streifenhyäne, die Schnee-Eule, der Riesenotter sowie mehrere Haiarten, darunter der Große Hammerhai. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt in einem umfassenden Abkommen dar, das über 130 Staaten und die EU umfasst, auch wenn große Länder wie die USA, China und Russland nicht dazugehören. Laut vienna.at sind mehr als 1.200 Arten nun unter Schutz, wobei die Schutzmaßnahmen je nach Gefährdungsgrad variieren.
Die Exekutivsekretärin Amy Fraenkel hob während der Konferenz hervor, dass die Populationen von fast der Hälfte der geschützten Arten rückläufig sind. Dies belegt der UN-Bericht „State of the World’s Migratory Species – Interim Report (2026)“, der feststellt, dass sich die Lage vieler wandernder Arten weltweit weiterhin verschlechtert. Beispielsweise gelten inzwischen 24 % der wandernden Arten als global bedroht, was einen Anstieg von 22 % im Jahr 2024 darstellt. Der Rückgang zeigt sich besonders dramatisch bei Zugvögeln, Süßwasserfischen sowie Haien und Rochen. artensterben.de berichtet, dass 49 % der Arten sinkende Populationen aufweisen.
Kritische Gefährdung von Wanderarten
Die Grundlage für diese alarmierenden Statistiken bildet der anhaltende Klimawandel, der die Brutzeiten und Nahrungsangebote beeinflusst. Zudem stehen wandernde Tierarten vor Herausforderungen durch Lebensraumverlust und Fragmentierung, die durch Infrastruktur wie Straßen und Eisenbahnen verursacht werden. Überfischung und nicht zielgerichteter Beifang belasten insbesondere die Meeresbewohner. Ein Beispiel für eine stark gefährdete Art ist der Europäische Aal, welcher zwischen Süß- und Salzwasser wandert und dessen Bestand seit den 1970er Jahren erheblich zurückgegangen ist.
Die Herausforderungen sind gewaltig, doch es gibt auch positive Entwicklungen. Erfolgreiche Schutzmaßnahmen zeigen Erfolge bei bestimmten Arten, wie der Grünen Meeresschildkröte und der Saigaantilope. In Anbetracht der fortschreitenden Gefährdung ist der neue internationale Aktionsplan, der die Fischerei an wissenschaftliche Empfehlungen anpassen soll, ein notwendiger Schritt. Damit sollen die Weichen für eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen gestellt werden.
Ausblick auf die zukünftige Zusammenarbeit
Die Umsetzung der neu beschlossenen Schutzmaßnahmen soll umgehend beginnen. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten, insbesondere internationale Akteure, in den nächsten Jahren zusammenarbeiten, um den Schutz der Tierarten zu gewährleisten. Die nächste Vertragsstaatenkonferenz ist für 2029 in Bonn geplant, dem Gründungsort des Abkommens. Dort wird erwartet, dass weitere Fortschritte und Strategien zur Erhaltung der bedrohten Tierarten diskutiert werden.
Angesichts des dramatischen Rückgangs der wandernden Arten ist es unerlässlich, verstärkte Schutzstrategien sowohl in nationalen als auch in internationalen Kontexten zu entwickeln und dabei ganzheitliche Ansätze für Wanderkorridore zu verfolgen. Letztendlich weist der Rückgang der Populationen auf tiefgreifende Veränderungen in den natürlichen Lebensgrundlagen hin, die es zu adressieren gilt.






