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Am 15. September 2025 hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats die Beratungen über vier Oppositionsanträge vertagt, die nicht ins Plenum gelangten. Ein zentrales Anliegen war der Antrag der FPÖ, der die Erleichterungen für bundesweite Volksbefragungen fordert. Der FPÖ-Antrag sieht vor, dass künftig ein Drittel der Abgeordneten oder 100.000 Wahlberechtigte ausreichen sollen, um eine Volksbefragung einzuleiten.

Aktuell ist die Durchführung einer bundesweiten Volksbefragung nur mit einer Mehrheit im Nationalrat möglich. Diese Institution der direkten Demokratie in Österreich ermöglicht es, die Meinung der Bevölkerung zu wichtigen Themen zu erfragen, bevor Gesetze beschlossen werden. Die Einführung der Volksbefragung auf Bundesebene erfolgte 1989, während die erste österreichweite Volksbefragung im Januar 2013 zum Thema Wehrpflicht stattfand. Gegnerische Themen sind Wahlen und gerichtliche Entscheidungen, und die Fragestellungen müssen in Form von „Ja“ oder „Nein“ oder als zwei alternative Lösungsvorschläge formuliert sein.

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Reaktionen aus der Politik

Der SPÖ-Abgeordnete Manfred Sams wies im Ausschuss auf die im Regierungsprogramm verankerte „Investment Obligation“ hin. Kultur- und Finanzministerium arbeiten derzeit an einem Modell, um internationale Streamingdienste zu Investitionen in die österreichische Film- und Musikproduktion zu bewegen. Diese Forderungen wurden auch von den Grünen unterstützt, die die Erhöhung der Förderung für private Rundfunksender beantragen. Sie fordern konkret, den Privatrundfunkfonds von 25 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro und den nichtkommerziellen Rundfunkfonds von 6,25 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro zu erhöhen.

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Ein weiterer zentraler Punkt der Grünen ist der bessere Schutz für Journalistinnen und Journalisten, inklusive der Einrichtung einer Anlaufstelle für betroffene Kollegen. Dazu gehören Maßnahmen gegen Online-Gewalt und Schutzkonzepte bei öffentlichen Veranstaltungen, um die Sicherheit von Journalist:innen zu gewährleisten. Die Grünen bedauern zudem die Nichtumsetzung der ursprünglich geplanten Erhöhung der Digitalsteuer, die laut ihren Einschätzungen eine Mobilisierung von mindestens 50 Millionen Euro für Qualitätsjournalismus, Medienvielfalt und digitale Transformation ermöglichen könnte.

Herausforderungen und Bedenken

NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter äußerte Bedenken bezüglich der finanziellen Spielräume, um die Förderungen aufzustocken. Sie betonte die Schwierigkeit, eine Regelung zu finden, die große Medienhäuser nicht zusätzlich belastet. Ihre Fraktion ist jedoch bereit, in Diskussionen mit anderen Parteien einzutreten, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Allerdings zeigen sich auch Skepsis von Seiten der FPÖ-Abgeordneten hinsichtlich der SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation), bei denen es um die Einschüchterung von Journalist:innen geht. In diesem Zusammenhang hebt ÖVP-Abgeordneter Thomas Elian die Verankerung sicherer Arbeitsbedingungen im Regierungsprogramm hervor und es wird an einem Konzept für eine Clearingstelle für Journalist:innen gearbeitet.

Insgesamt wird klar, dass die Debatten rund um die Oppositionanträge nicht nur die Lage von Journalist:innen in Österreich betreffen, sondern auch grundlegende Fragen zur Mitbestimmung der Bürger:innen durch Volksbefragungen aufwerfen. Der Verfassungskonvent, in dem der FPÖ-Antrag zur Erleichterung von Volksbefragungen besprochen werden soll, könnte eine entscheidende Rolle für die Demokratie im Land spielen.

Schließlich lässt sich festhalten, dass die aktuellen Bestrebungen im Verfassungsausschuss einen bedeutenden Impuls sowohl für die Medienpolitik als auch für die Bürgerbeteiligung darstellen. Die nächsten Schritte werden zeigen, inwieweit es zu einer Verständigung zwischen den politischen Akteuren kommt, um sowohl den Schutz der Medien als auch die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu stärken.

Mehr Informationen über die Rolle von Volksbefragungen in der österreichischen Demokratie sind auf der Seite von österreich.gv.at abrufbar.

Die aktuelle Diskussion um die Medienförderung und den Schutz von Journalist:innen ist ebenfalls auf den Seiten von parlament.gv.at dokumentiert, während die Hintergründe zu den vertagten Beratungen im Verfassungsausschuss von ots.at bereitgestellt wurden.