Die Landesfinanzreferentenkonferenz hat eine gemeinsame Initiative zur steuerlichen Entlastung der Gemeinden beschlossen. Dies geschieht im Kontext einer wachsenden Notwendigkeit, die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern, die oft an steuerlichen Hürden scheitert. In Kärnten wird diese Zusammenarbeit aktiv unterstützt, insbesondere bei Infrastrukturprojekten und der Daseinsvorsorge. Die Finanzreferentin Gaby Schaunig und die Landesrätin Marika Lagger-Pöllinger betonen die Wichtigkeit fairer Rahmenbedingungen, um die effiziente und zukunftsorientierte Entwicklung der Gemeinden sicherzustellen.
Derzeit stellen die steuerlichen Rahmenbedingungen eine erhebliche Herausforderung für interkommunale Kooperationen dar. So kann Umsatzsteuer auf gemeinsame Leistungen anfallen, auch wenn die Gemeinden im öffentlichen Interesse handeln. Dies führt dazu, dass Kooperationen in vielen Fällen teurer werden als die Umsetzung separater Lösungen.
Forderung nach steuerlichen Anpassungen
Die Initiative sieht vor, interkommunale Kooperationen von der Umsatzsteuerpflicht auszunehmen oder den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Ziel ist es, eine finanzielle Entlastung für die Gemeinden zu erreichen und Anreize für eine verstärkte Zusammenarbeit zu schaffen. Auch die Errichtung kommunaler und regionaler Infrastruktur soll steuerlich erleichtert werden, damit die Gemeinden bei Investitionen in Gebäude und öffentliche Einrichtungen bessergestellt werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen soll in enger Abstimmung mit dem Österreichischen Gemeindebund erfolgen. Diese Schritte sind notwendig, um die interkommunale Zusammenarbeit nicht nur zu fördern, sondern auch um sie rechtlich abzusichern.
Einfluss des EuGH auf die interkommunale Zusammenarbeit
Das Urteil betont, dass nationale Regelungen nicht über die Anforderungen der europäischen Richtlinie hinausgehen dürfen. Darüber hinaus muss eine Wettbewerbsverzerrung konkret nachgewiesen werden, wobei bloße Möglichkeiten nicht ausreichen. Dies eröffnet neue Gestaltungspotenziale für juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise in kommunalen Rechenzentren oder zentralen Vergabestellen.
Es bestehen nun Aussichten, dass grundlegende Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Dienstleistungen und Unterstützungsleistungen, die dem Gemeinwohl dienen, in naher Zukunft eintreten. Dies wird angesichts der umfassenden Herausforderungen und der Fortschritte in der interkommunalen Zusammenarbeit als notwendig erachtet.
Auf lange Sicht beinhaltet das Ergebnis der Diskussionen und Maßnahmen zur Steuerentlastung ein starkes Bekenntnis zur Entwicklung einer kooperativen Gemeindelandschaft, die den Anforderungen der Zukunft gerecht wird.
Weitere Informationen zu dieser Initiative finden Sie auf Klick Kärnten und zum Urteil des EuGH auf PwC Blogs.