Am 5. März 2026 gibt es für viele Österreicherinnen und Österreicher einiges zu beachten, wenn es um die Steuererklärung geht. Jedes Jahr verpassen zahlreiche Arbeitnehmer wichtige Absetzbeträge, die ihnen eine Erstattung von mehreren Hundert Euro bringen könnten. Besonders in diesem Jahr macht die gesetzliche Anerkennung von Homeoffice-Pauschalen und weiteren Absetzmöglichkeiten die Steuererklärung zu einem entscheidenden Aspekt der Finanzplanung.

Seit der Pandemie kann die Homeoffice-Pauschale bis 2026 in Anspruch genommen werden. Ab sofort können Arbeitnehmer für bis zu 100 Telearbeitstage jährlich insgesamt bis zu 300 Euro absetzen, indem sie 3 Euro pro Tag geltend machen. Wichtig ist, dass die Telearbeitstage durch den Arbeitgeber bestätigt werden. Im Kontext der aktuellen steuerlichen Regelungen ist diese Pauschale eine wesentliche Entlastung für viele.

Wichtige Absetzbeträge

Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale gibt es viele andere Absetzmöglichkeiten, die oft übersehen werden. So können Arbeitnehmer beispielsweise die Pendlerpauschale ab 20 km einfacher Entfernung zum Arbeitsplatz geltend machen, die mit 696 Euro jährlich beginnt. Bei einer Strecke ab 2 km, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist, kann das große Pendlerpauschale bis zu 3.672 Euro betragen.

Die Auflistung möglicher Absetzbeträge umfasst unter anderem:

  • Pendlereuro: 2 Euro pro Kilometer und Jahr für das Veranlagungsjahr 2025.
  • Kirchenbeiträge bis zu 600 Euro jährlich absetzbar.
  • Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 10 Jahre bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr.
  • Medizinisch notwendige Ausgaben, die nicht von der Krankenkasse ersetzt werden.
  • Spenden an begünstigte Einrichtungen bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
  • Berufliche Fortbildungskosten, inklusive Kurs- und Reisekosten, vollständig absetzbar.
  • Beruflich benötigte Gegenstände wie Laptops oder Smartphones bis 1.000 Euro können sofort abgesetzt werden.
  • Kosten für einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort sind ebenfalls absetzbar.
  • Familienheimfahrten können bis zu 306 Euro pro Monat steuerlich berücksichtigt werden.

Weitere Überlegungen zur Steuererklärung

Besonders in Bezug auf steuerlich absetzbare Kosten wurde festgestellt, dass viele Beiträge zu Versicherungen seit 2016 nicht mehr absetzbar sind. Das bedeutet für viele Steuerzahler, dass sie ihre Belege über das ganze Jahr sammeln sollten, um am Ende des Jahres eine komplette und zutreffende Steuererklärung einzureichen. Eine gut vorbereitete Steuererklärung kann viele Vorteile bringen und zu einer erheblichen Rückerstattung führen.

Ein weiterer interessanter Punkt betrifft die steuerliche Behandlung von Homeoffice-Möbeln. Arbeitnehmer können auch Ausgaben für ergonomische Möbel, bis zu 150 Euro im Jahr 2021, absetzen, zusätzlich zu nicht genutzten Beträgen aus dem Jahr 2020 bis maximal 300 Euro, sofern sie mindestens 26 Tage im Jahr in Telearbeit gearbeitet haben. Die Möglichkeit, Differenzwerbungskosten geltend zu machen, besteht, wenn die ausgeschöpfte Homeoffice-Pauschale nicht ausreicht, um die beruflichen Ausgaben zu decken.

Mit all diesen Informationen sind Arbeitnehmer gut gerüstet, um von den Steuervorteilen zu profitieren. Die richtige Nutzung der Absetzbeträge kann im besten Fall zu einer deutlichen Rückerstattung führen. Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Finanzen zu konsultieren, die umfassende Angaben zu den geltend zu machenden Werbungskosten bereitstellt. Weitere Informationen finden Sie auf exxpress.at und bmf.gv.at.