
In der ersten Sitzung des Nationalrats unter der neuen Bundesregierung wurde ein kontroverser Beschluss gefasst: Die zuvor beschlossene Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) soll rückgängig gemacht werden. Dies könnte massive Auswirkungen auf die Energiewende in Österreich haben, wie ots.at berichtet. Kritiker, darunter Hannah Keller von GLOBAL 2000, warnen, dass solche Rückschritte die Installation neuer PV-Anlagen gefährden und somit auch zahlreiche Arbeitsplätze in der Branche bedrohen könnten. Die Steuerbefreiung hatte bisher als bürokratiefreie Förderung fungiert und war für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.
Die von der Regierung gewünschte Einsparung könnte sich als Trugschluss erweisen, da prognostiziert wird, dass ein Rückgang der Neuanschaffungen nicht nur die Fortschritte bei der Energiewende hemmt, sondern auch die Budgetsanierung weniger wirksam macht als erhofft. „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen, anstatt die Bürger:innen zusätzlich zu belasten“, fordert Keller nachdrücklich, um die Klimaziele zu erreichen und strengen Strafzahlungen zu entgehen.
Aktuelle Fördersätze für Solaranlagen
<pWährend den Diskussionen um die Mehrwertsteuerbefreiung hat die Bundesnetzagentur die aktuellen Fördersätze für Solaranlagen veröffentlicht, die unter dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gelten. Die Einspeisevergütung, die sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der installierten Leistung bemisst, bietet unterschiedliche Sätze für Solaranlagen bis 100 kW. Laut den von bundesnetzagentur.de veröffentlichten Fördersätzen können die Betreiber für kommissionierte Anlagen in der Übergangszeit von Februar bis Juli 2025 mit einer Einspeisevergütung von bis zu 12,6 Cent pro kWh rechnen.
<pDiese Förderungen könnten für zukünftige Projekte von Profitabilität und Marktteilnahme entscheidend sein. Die Entwicklungen rund um die Mehrwertsteuer und die EEG-Fördersätze stehen in direktem Zusammenhang, denn der Erfolg der Energiewende hängt nicht nur von einem guten Angebot an Förderungen ab, sondern auch von der Berechenbarkeit der steuerlichen Rahmenbedingungen für Haushalte und Unternehmen.
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