Steigende Kosten für Häftlingsmedizin: Millionensteuer beim Staat!
Steigende Kosten für Häftlingsmedizin: Millionensteuer beim Staat!
Österreich - Die medizinische Versorgung von Häftlingen in Österreich stellt ein wachsendes finanzielles Problem dar. Im Jahr 2024 werden die Ausgaben voraussichtlich 165 Millionen Euro erreichen, ein drastischer Anstieg im Vergleich zu den 110 Millionen Euro im Jahr 2020. Die größte Kostenstelle sind die Behandlungen in öffentlichen Spitälern, wo die Häftlinge häufig in gesperrten Stationen untergebracht werden. FPÖ-Nationalrat Christian Lausch äußert scharfe Kritik an den steigenden Ausgaben der Justiz, während im Gesundheitssystem Einsparungen vorgenommen werden. Laut Lausch werden Häftlinge, die schnelle Behandlung benötigen, besser versorgt als reguläre Steuerzahler weiterhin in einem stark angespannten Gesundheitsumfeld.
Ein genauerer Blick auf die Zahlen zeigt, dass im kommenden Jahr knapp 72 Millionen Euro in psychische Gesundheitsversorgung fließen werden, während weitere zehn Millionen Euro für externe Ärzte und Zahnärzte eingeplant sind. Darüber hinaus belaufen sich die Ausgaben für Psychologen und Psychotherapeuten auf 4,3 Millionen Euro. Lausch warnt, dass während das Personal in Justizanstalten weitestgehend unterbesetzt ist, Häftlinge eine Behandlung wie privat Versicherte genießen.
Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung
Ein Entschließungsantrag vom 18. November 2022, initiiert von Lausch und anderen Abgeordneten, zielt darauf ab, die Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Derzeit sind Häftlinge nicht sozialversichert, abgesehen von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Insassen. Stattdessen tragen die Kosten für die ärztliche Betreuung der Häftlinge der Bund und die Ärzte verrechnen ihre Leistungen nach den Tarifen für unversicherte Privatpatienten. Historisch gesehen sind die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen von 29,34 Millionen Euro im Jahr 2000 auf über 100 Millionen Euro in der Zeit von 2022/2023 gestiegen. Im Jahr 2021 betrugen die durchschnittlichen medizinischen Versorgungskosten pro Häftling 7,16 Euro.
Angesichts der aktuellen Situation und der bestehenden Belastungen im Justiz- und Gesundheitssektor fordern Experten eine umfassende Reform, die die sozialen und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Häftlinge berücksichtigt. Die Ermittlungen und Diskussionen über die Krankenversicherung für Häftlinge sind nicht neu, was auf einen anhaltenden Bedarf nach Lösungen hinweist.
Gesundheitsversorgung während und nach der Haft
Während der Haft bleibt der Krankenversicherungsschutz grundsätzlich bestehen; jedoch erhalten Häftlinge keine Leistungen von der Krankenkasse. Die medizinische Versorgung innerhalb der Justizvollzugsanstalt erfolgt durch die so genannte Freie Heilfürsorge, die für bestimmte Berufsgruppen sowie für Insassen gilt. Die Regelungen zur Kostenübernahme variieren je nach Bundesland und orientieren sich an gesetzlichen Standards. Gesetzlich Versicherte können während ihrer Haft den Leistungsanspruch ruhen lassen, haben jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen freiwillig versichert zu bleiben. Dies ist jedoch nur für maximal zwei Jahre Haft und bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit möglich.
Nach der Haftentlassung bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen, sofern diese nicht gekündigt wird. Zudem sorgt der Staat dafür, dass Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden, wenn die entlassenen Insassen Arbeitslosen- oder Bürgergeld beziehen. Bei Beschäftigung müssen die Abgaben zur Sozialversicherung von den Arbeitgebern übernommen werden. Bei einem Wechsel der Krankenkasse gelten Fristen, die nach einer 12-monatigen Bindungsfrist möglich sind.
Insgesamt verdeutlichen die steigenden Kosten und die notwendigen Reformen im Bereich der medizinischen Versorgung in Österreich, dass eine handlungsorientierte Lösung gefordert ist. Die Debatte um die Krankenversicherung für Häftlinge könnte entscheidend für die zukünftigen Gestaltungskosten im Justiz- und Gesundheitswesen werden.
Für weitere Informationen zu diesen Themen, siehe EXXPRESS, Parlament und Krankenkasseninfo.
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