Steiermark

Vier flüchtige Strafgefangene aus Bayern in der Türkei gefasst

Spektakuläre Festnahmen: Flüchtige aus Anstalt Straubing in der Türkei gefasst

Nach dem Ausbruch von vier Insassen aus der gesicherten Anstalt in Straubing konnten die beiden letzten Flüchtigen schließlich in der Türkei festgenommen werden. Dieser Vorfall ereignete sich erst kürzlich in der Stadt Edirne, die nahe dem bulgarisch-griechisch-türkischen Dreiländereck liegt.

Die beiden Männer wurden nach einer eingehenden Überprüfung von den türkischen Behörden identifiziert und festgenommen. Einer der Flüchtigen, ein 31-jähriger Bosnier, wurde bereits am 07. September per Luftweg nach Deutschland abgeschoben und in ein bayerisches Justizvollzugsanstalt überführt. Der zweite Flüchtige, ein 27-jähriger Kosovare, befindet sich noch in polizeilichem Gewahrsam in der Türkei. Die Möglichkeit einer Abschiebung nach Deutschland wird derzeit geprüft.

Die Flucht der vier Männer aus der Anstalt hatte die Straubinger Behörden in Alarmbereitschaft versetzt. Zwei der Ausbrecher wurden zuvor bereits in Österreich festgenommen, wodurch die Ermittler den Fokus auf die verbliebenen beiden Flüchtigen in der Türkei legen konnten. Die Behörden arbeiteten eng mit den türkischen Sicherheitskräften zusammen, um die Festnahme erfolgreich durchzuführen.

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Die schnelle Reaktion und Zusammenarbeit der deutschen und türkischen Behörden führte zu einer erfolgreichen Festnahme und Verbringung der Männer zurück ins Gefängnis. Dieser Vorfall verdeutlicht die internationalen Bemühungen im Bereich der Strafverfolgung und zeigt die Effektivität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Straftätern.

Die Festnahme der beiden Flüchtigen sendet ein starkes Signal an potenzielle Straftäter und unterstreicht die Entschlossenheit der Behörden, Fluchtversuche aus Gefängnissen konsequent zu verfolgen und zu unterbinden. Es ist ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit mehrerer Länder, um die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten und die Unantastbarkeit des Rechtsstaats zu gewährleisten.

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Quelle/Referenz
merkur.de

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