Das Pflege- und Betreuungsgesetz in der Steiermark steht vor einer Begutachtung, die von der Steiermärkischen Landesregierung initiiert wurde. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung und Qualität der Pflege zu sichern, die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu berücksichtigen, pflegende Angehörige zu entlasten und die Pflegefachkräfte zu unterstützen. In einem gemeinsamen Antrag im Landtag Steiermark forderten alle Parteien die Umsetzung eines solchen Gesetzes, woraufhin der Entwurf nun zur Stellungnahme vorliegt.
Das neue Gesetz soll eine umfassende Zusammenführung der gesetzlichen Regelungen im Bereich der Pflege und Betreuung in der Steiermark gewährleisten. Es beinhaltet verschiedene Eckpunkte, die in enger Zusammenarbeit der Regierungsparteien ÖVP und SPÖ festgelegt wurden. Unter anderem wird die Priorisierung der mobilen Pflege vor teilstationärer und stationärer Pflege festgelegt, um den individuellen Wünschen der Betroffenen gerecht zu werden.
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes betrifft die Regelung der Kurzzeit- und Übergangspflege, die erstmals gesetzlich verankert wird. Zusätzlich wird festgelegt, dass neu anzuerkennende Betten in Pflegeheimen vorrangig an gemeinnützige Trägerorganisationen vergeben werden sollen. Zudem werden stundenweise Alltagsbegleitung, 24h-Betreuung, und Hauskrankenpflege gesetzlich verankert.
Weitere Bestimmungen im Gesetz betreffen die Schaffung von Pflegedrehscheiben als zentrale Anlaufstellen für Pflegebedürftige und deren Angehörige, die zentrale Heimaufsicht durch das Land Steiermark, verpflichtende Notstromversorgung in Pflegeheimen und die Umsetzung von Pilotprojekten wie der Anstellung pflegender Angehöriger. Das Gesetz soll auch mehr Rechtssicherheit für Träger und eine bessere Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Pflegeheimen gewährleisten.
Mit dem neuen Gesetz in der Steiermark werden die Bestimmungen des Steirischen Sozialhilfegesetzes abgelöst, um eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Pflege und Betreuung sicherzustellen. Politiker und Vertreter der Regierungsparteien betonen die Bedeutung des Gesetzes für die Sicherung eines würdevollen Lebens im Alter und die Stärkung des Pflegesystems in der Steiermark.