Die Steiermark plant, das Problem des illegalen Wildcampens durch eine Novelle zum Landessicherheitsgesetz anzugehen. Diese Novelle verleiht den Gemeinden die Befugnis, gegen unerlaubtes Campieren vorzugehen, und sieht Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro für Verstöße vor.
Verbot mit Ausnahmen
Es ist bereits untersagt, fremde Grundstücke unerlaubt zu nutzen, inklusive Campen. Dies kann zwar zivilrechtlich geahndet werden, jedoch ist dies mit Kosten verbunden und löst das Problem nicht sofort. Die neue Gesetzesnovelle soll den Gemeinden eine klare Handhabe bieten, um effektiv dagegen vorzugehen.
Die Gemeinden können nach Inkrafttreten der Novelle per Verordnung festlegen, dass das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen außerhalb von Campingplätzen verboten ist. Es können jedoch Ausnahmen definiert werden, beispielsweise bei Zustimmung des Eigentümers oder im Einsatz von Rettungsorganisationen.
Geldstrafe bei Verstößen
Die Gemeinden haben vielfältige Gründe, eine solche Verordnung zu erlassen, um negative Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit, Gemeinschaftsleben, Wirtschaft, Tourismus oder Natur zu vermeiden. Bei Missachtung des Verbots droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro und eine unmittelbare Entfernung der Unterkünfte auf Kosten der Aufsteller.
Laut Landeshauptmann Drexler ist es inakzeptabel, fremde Grundstücke einfach zu besetzen und Schäden zu hinterlassen. Die Novelle soll den Gemeinden die Möglichkeit geben, flexibel auf lokale Bedürfnisse und Gegebenheiten zu reagieren.