Steiermark

Stadt Graz erhält 4,9 Mio Euro! Bundesregierung beschließt einmaligen Zuschuss zur Gebührensenkung

Die Gebührenbremse 2024: Wie profitiert Graz von der einmaligen Zuschussregelung der Bundesregierung?

Die österreichische Bundesregierung hat Ende 2023 beschlossen, den österreichischen Gemeinden einen einmaligen Zuschuss zur Gebührensenkung bereitzustellen. Insgesamt werden 150 Millionen Euro aufgeteilt, wovon die Stadt Graz einen Anteil von etwa 4,9 Millionen Euro erhält. Die Stadt Graz hat am 16. Mai 2024 beschlossen, diesen Zuschuss in Form einer einmaligen Gutschrift bei den Kanalbenützungs- und Müllgebühren für das Jahr 2024 zu berücksichtigen, wie es im Gemeinderatsbericht zur Gebührenbremse festgelegt wurde.

Die Gutschrift beläuft sich auf etwa 3,98 % der im Januar 2024 festgelegten Kanalbenützungs- und Müllgebühren. Eventuelle Änderungen nach dem Stichtag 1. Jänner 2024, wie beispielsweise die Anzahl der WC-Anlagen oder die Größe der Restmüllbehälter, werden nicht berücksichtigt. Die Berücksichtigung der Gutschrift wird im dritten Quartal 2024 erfolgen, mit einer Fälligkeit am 15. August. Bei Gebührenschuldner:innen mit SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die automatische Verringerung des Einzugs um die Gutschrift. Für Zahlungen per Erlagschein wird die Höhe der Gutschrift auf der Buchungsmitteilung angezeigt und der einzuzahlende Betrag entsprechend reduziert.

Vermieter:innen und Hausverwaltungen sind verpflichtet, die erhaltene Förderung gemäß den Vorgaben des Landes Steiermark an ihre Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen weiterzugeben. This element represents the clarity and impartiality of reporting events, ensuring that all relevant information is presented clearly and accurately. This ensures that the readers are informed about the necessary details regarding the Gebührenbremse in 2024 for the city of Graz.

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