Steiermark

Rosenkrieg oder Missverständnis? Neuer Prozess um schwere Vorwürfe gegen 47-jährigen Angeklagten

Der Prozess um Gewaltvorwürfe gegen Vater: Ein komplizierter Fall voller Intrigen und Widersprüche.

In einem aktuellen Gerichtsverfahren steht ein 47-jähriger Mann im Mittelpunkt, dem vorgeworfen wird, seine vier Kinder über mehrere Jahre hinweg regelmäßig misshandelt zu haben. Laut Anklage soll er sie geschlagen haben, wenn sie beispielsweise ihre Zimmer nicht aufräumten, oder sogar in betrunkenem Zustand. Zu den angewendeten Strafmaßnahmen gehörten Schläge mit einem Kabel, Ruten oder einem Gürtel, während zwei Kinder angeblich mit dem Kopf gegen eine Kellerwand gestoßen wurden. Darüber hinaus soll der Mann an seinem damals neunjährigen Sohn sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Die Verteidigung hingegen bezeichnet die Situation als Rosenkrieg während der Trennung, wodurch die Kinder zwischen ihren Eltern hin- und hergerissen gewesen seien.

Der Fall ist äußerst komplex und wurde bereits 2018 vor Gericht verhandelt, was zur Verurteilung des Angeklagten zu einer Haftstrafe von sieben Jahren führte. Kurz vor Beginn seiner Strafe änderte sich jedoch die Lage, als die Kinder Briefe vorlegten, in denen sie ihre vorherigen Aussagen widerrufen. Dies führte zu einem erneuten Prozess und einer erneuten Verurteilung des Angeklagten, deren Aufhebung durch den Obersten Gerichtshof jedoch aufgrund eines Formfehlers erfolgte. Aus diesem Grund wird nun erneut verhandelt.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Unschuld und bestritt sämtliche Vorwürfe als erfunden und gelogen. Er warf dem Gericht vor, die Aussagen der Kinder falsch protokolliert zu haben, was zu einer zusätzlichen Anklage wegen Verleumdung führte. Zwei der betroffenen Kinder, mittlerweile Jugendliche oder Erwachsene, gaben im Zeugenstand an, damals gelogen zu haben und dass die beschriebenen Vorfälle nie stattgefunden hätten. Sie konnten jedoch keine Erklärung dafür abgeben, warum sie zu detaillierten Angaben gekommen waren. Die Verhandlung wird am folgenden Freitag fortgesetzt.

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Quelle/Referenz
steiermark.orf.at

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