Steiermark

Quarantäne verkürzen: Land Steiermark ruft zur PCR-Heimgurgeltest-Freitestung auf

Graz (19. März 2022) - Das Land Steiermark ruft alle Personen, die sich derzeit in Quarantäne befinden, auf, sich mittels PCR-Heimgurgeltest freizutesten. Da die Covid-19-Infektionszahlen weiterhin hoch sind, kann das Rote Kreuz ab sofort keine Termine mehr zur Testung in den Drive-Ins vergeben. Laut Landesrettungskommandant Peter Hansak sind die Testkapazitäten mit der Testung der Verdachtsfälle ausgeschöpft.

Personen, die sich bereits zu einem behördlichen Freitest angemeldet haben, erhalten per SMS die Information, dass derzeit keine Terminvergabe möglich ist. Für die Durchführung der PCR-Heimgurgeltests finden sich ausführliche Informationen auf der offiziellen Webseite des Landes und eine umfangreiche Sammlung von häufig gestellten Fragen.

Zur Durchführung des Tests benötigt man Heimgurgeltests, die man von einer nicht in Quarantäne befindlichen Person bringen lassen kann. Voraussetzung ist, dass man bereits 48 Stunden symptomfrei ist. Die Freitestung kann frühestens am 5. Tag nach Beginn der Quarantäne durchgeführt werden, wie im Absonderungsbescheid angegeben. Es wird empfohlen, den Heimgurgeltest mit Videoaufnahmen durchzuführen.

Für die Freitestung muss eine Vertrauensperson den Test an einem der Abgabestandorte abgeben. Nach erfolgreicher PCR-Gurgeltestung muss das Testzertifikat unter Angabe der Geschäftszahl des Bescheids und des Geburtsdatums auf der offiziellen Webseite des Landes hochgeladen werden, um die Quarantäne vorzeitig aufzuheben.

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Es besteht keine Verpflichtung zum Freitesten, die Quarantäne kann auch bis zum im Bescheid angegebenen Tag normal auslaufen lassen.

Tabelle:
| Heimgurgeltest | Freitestung | Quarantäne |
|----------------|-------------|------------|
| Erforderlich | Ja | Ja |
| Symptomfrei | Ja | Ja |
| Ab 5. Tag | Ja | Ja |
| Videoaufnahme | Empfohlen | Nein |
| Abgabestandort | Ja | Nein |
| Testzertifikat | Ja | Ja |
| Verpflichtung | Nein | Nein |

Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Webseite des Landes Steiermark.



Quelle: Land Steiermark

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