Ein erschreckender Fall beharrlicher Verfolgung wurde kürzlich am Straflandesgericht in der Steiermark verhandelt. Ein 42-jähriger Mann wurde schuldig gesprochen, weil er über mehrere Monate hinweg eine Nachbarin belästigt und deren Privatsphäre massiv verletzt hatte. Laut exxpress.at geschahen die Vorfälle fast ausschließlich nachts und nahmen mit der Zeit an Intensität zu.

Der Angeklagte schlich regelmäßig um das Haus der Frau, rüttelte an Jalousien und schaute durch Fenster in ihre Wohnung. In mindestens zwei Fällen verschaffte er sich unbefugt Zutritt zu dem Gebäude. Der schwerwiegendste Vorfall ereignete sich, als er sich nackt in das Bett der schlafenden Frau legte. Dies führte dazu, dass die Frau aus ihrem Schlaf gerissen wurde und laut schrie, als sie den Stalker bemerkte. Körperliche Gewalt gab es zwar nicht, doch das Erlebnis hinterließ tiefe Spuren in der Psyche der Betroffenen, die sich in ihrer eigenen Wohnung nicht mehr sicher fühlte.

Verurteilung und Strafe

Die Frau kannte den Angeklagten aus der Nachbarschaft, was die Situation zusätzlich erschwerte. Der Mann führte sein Verhalten auf Alkoholmissbrauch zurück und bestritt einige der Vorwürfe. Dennoch folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn wegen beharrlicher Verfolgung – ein deliktisches Verhalten, das in § 107a StGB definiert ist. Laut harlander-partner.eu macht der Tatbestand eine fortgesetzte Einflussnahme auf eine Person deutlich, die deren Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 14 Monaten Haft auf Bewährung sowie eine Anordnung zur Teilnahme an einer Psycho- und Alkoholtherapie. Bei weiteren Vorfällen droht dem Angeklagten eine unbedingte Haftstrafe, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.

Stalking im Kontext

Stalking umfasst mehr als nur das offensichtlich belästigende Verhalten. Laut der Polizei Beratung handelt es sich dabei um wiederholtes, widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen und Bedrohen einer Person, was häufig mit einem hohen psychischen Druck für die Betroffenen einhergeht. Die Motive für solches Verhalten können Macht, Dominanz oder der Drang nach Kontakt sein.

Die strafbaren Handlungen des Stalkings sind vielfältig und können von übler Nachrede bis zu Körperverletzung reichen. Viele Opfer wünschen oft keine strafrechtliche Verfolgung ihrer Stalker, sondern möchten einfach, dass die Belästigungen aufhören. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen auch Unterstützung von Fachberatungsstellen suchen, um geeignete Maßnahmen zu planen und zu ergreifen.

In Anbetracht der Schwere des Vorfalls und der existierenden rechtlichen Rahmenbedingungen wird deutlich, wie wichtig der Schutz von Opfern von Stalking ist. In diesem Fall wurde die Sicherheit der Nachbarin durch das gerichtliche Urteil gestärkt, während gleichzeitig Maßnahmen zur Rehabilitation des Täters in Betracht gezogen wurden.