Steiermark

Landes-Gleichbehandlungsbeauftragte stellt Bericht über Gleichbehandlung und Frauenförderung in der Steiermark vor

Heute wurde der Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten Sabine Schulze-Bauer und der Gleichbehandlungskommission dem Landtag vorgelegt und der Öffentlichkeit präsentiert. Der Bericht bietet einen Überblick über den Stand der Gleichbehandlung und Frauenförderung in der Steiermark für den Zeitraum 2020 bis 2022 und gibt Einblick in die Tätigkeit der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 1.106 Anfragen bearbeitet. Die meisten davon betrafen die Diskriminierungstatbestände Geschlecht, Behinderung und Alter. Trotz der Coronapandemie und der damit verbundenen Maßnahmen ist es gelungen, Schwerpunktthemen zu bearbeiten und bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen. Ein besonderes Anliegen ist die barrierefreie und gendergerechte Kommunikation, die immer wieder nachgefragt wird.

Eine positive Entwicklung ist der Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen in der Landesverwaltung um sechs Prozent. In den letzten beiden Jahren wurden beispielsweise drei Bezirkshauptmannschaften mit Frauen besetzt. Auch die Inanspruchnahme der Väterfrühkarenz hat zugenommen. Das Land Steiermark unterstützt nicht nur die Gleichbehandlung in verschiedenen Bereichen, sondern sorgt auch mit Vereinbarkeitsmaßnahmen dafür, dass Geschlechtergleichstellung in den Berufshierarchien gewährleistet ist.

Obwohl der Frauenanteil in Führungspositionen gestiegen ist, wurde die im Landes-Frauenförderungsprogramm vorgesehene Quote von 50 Prozent noch nicht erreicht. Eine positive Entwicklung zeigt sich auch bei der Nutzung der Väterfrühkarenz, die in den Jahren 2020 bis 2022 um 19 Väter zunahm.

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Die Ombudschaft der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten steht allen Bediensteten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Lehrkräften an öffentlichen Pflichtschulen und land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zur Verfügung. Auch Personen, die sich um eine Anstellung bei diesen Institutionen bewerben, können Unterstützung und rechtliche Beratung bei Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Orientierung in Anspruch nehmen. Die Ombudschaft ist auch für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die durch Maßnahmen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände diskriminiert werden.

Weitere Informationen finden sich im aktuellen Tätigkeitsbericht, der auf der Website www.gleichbehandlung.steiermark.at abrufbar ist. Bei Fragen steht Sabine Schulze-Bauer unter 0316/877-5841 zur Verfügung.

Tabelle:

2020 2021 2022
Anzahl der bearbeiteten Anfragen 305 410 391
Diskriminierungstatbestände
- Geschlecht 120 150 145
- Behinderung 98 125 100
- Alter 87 105 106
Anteil der Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung
- 2020 37%
- 2021 41%
- 2022 45%


Quelle: Land Steiermark

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