Das Grazer Unternehmen Saubermacher AG wird als erstes Unternehmen mit einer hohen Geldstrafe von über sieben Millionen Euro belegt. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat eine verminderte Strafe aufgrund der umfangreichen Kooperation des Unternehmens beantragt. Die Strafe resultiert aus illegalen Absprachen im Bereich der Abfallsammlung, an denen mehrere Abfallentsorger in Österreich beteiligt waren.
Die illegalen Praktiken, darunter Preisabsprachen, Marktaufstellungen und Informationsaustausch bezüglich öffentlicher und privater Ausschreibungen, dauerten mindestens 20 Jahre an. Die BWB konnte die Verstöße bei zwei großangelegten Razzien nachweisen und legte tausende Seiten und Dateien vor, um die illegalen Geschäftspraktiken zu belegen.
Die potenziell Geschädigten durch diese Absprachen sind Gemeinden, Haushalte und Betriebe. Die Geldstrafe gegen Saubermacher AG markiert jedoch nur den Beginn der rechtlichen Konsequenzen, da weitere Unternehmen Strafanträgen unterliegen. Die Durchführung von weiteren Ermittlungen und Prozessen ist im Gange, um Sicherheit und Transparenz in diesem Sektor zu gewährleisten.
Die meisten Unternehmen haben mit den Behörden zusammengearbeitet, wobei nur die FCC Austria Abfall Service in Niederösterreich im Rahmen des Kronzeugenprogramms vollständige Immunität erlangte. Saubermacher betont seine Kooperation mit der BWB und bezeichnet die Verstöße als inakzeptabel gemäß ihrem Wertesystem. Das Unternehmen identifizierte gemeinsam mit der BWB rund 80 Einzelfälle während des genannten Zeitraums.
Die Müllwirtschaft in Österreich ist ein Milliardengeschäft, mit rund 300 Unternehmen, die jährlich einen Umsatz von über fünf Milliarden Euro erwirtschaften. Die sechs größten Unternehmen generieren gemeinsam einen Umsatz von ungefähr zwei Milliarden Euro. Saubermacher hat zwischen 2002 und 2021 österreichweit eine Million Aufträge abgewickelt und betont die Missbilligung der kartellrechtlichen Verstöße.
Die Geldstrafe gegen Saubermacher AG sendet ein deutliches Signal an die Branche und fordert ein Umdenken hinsichtlich rechtswidriger Wettbewerbspraktiken. Die Fortsetzung der Ermittlungen zeigt das Engagement der Behörden, um die Transparenz und Rechtmäßigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft sicherzustellen.