Steiermark

Fischereigesetz: Landesfischereiverband wird Interessenvertretung

Der Landesfischereiverband stärkt den Schutz der Gewässer und fördert die Ausbildung der Fischer - Ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

Das Land Steiermark hat beschlossen, das Fischereigesetz neu zu gestalten, um den Landesfischereiverband zur gesetzlichen Interessenvertretung für die steirischen Fischerinnen und Fischer zu machen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gewässer nachhaltiger zu bewirtschaften und die Aus- und Weiterbildung der Fischerinnen und Fischer auszubauen. Derzeit gibt es in der Steiermark etwa 17.800 Personen, die dem Fischereiverband angehören. Landeshauptmann Christopher Drexler betonte, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischwässer zur Verbesserung der Fischbestandssituation beitragen soll.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Ausbildung und Beratung der Fischerinnen und Fischer, da diese als Partner für den Schutz und die Verbesserung der Gewässer dienen. Der Landesfischereiverband wird künftig eine umfassende Ausbildung und stetige Beratung übernehmen, wofür das Land jährlich 270.000 Euro bereitstellt. Diese Maßnahmen sollen den Fischerinnen und Fischern ermöglichen, ihre Tätigkeiten effektiver durchzuführen. Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang unterstreicht die Bedeutung dieser neuen Regelung für die steirische Fischerei.

Zusätzlich zu den finanziellen Mitteln aus der Fischereikarte werden Daten zur Fischerei und Gewässerzuständen erhoben, fachliche Unterstützung und Beratung angeboten, Fortbildungen organisiert und Hilfestellung in Bewirtschaftungsfragen bereitgestellt. Es sind auch Aus- und Fortbildungskurse für sachverständige Fischereiberechtigte geplant, sowie Verbesserungen in der Qualität der Aufsichtsfischerkurse. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Fischerei in der Steiermark nachhaltiger zu gestalten und die Bestandssituation der Fische in den Gewässern zu verbessern.

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