Die proPellets Austria und die Raiffeisen-Landesbank Steiermark haben gemeinsam eine Forderung nach einer Anpassung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) hervorgebracht. Diese Forderung ergibt sich aus dem Problem der Zwischenfinanzierung von klimafreundlichen Heizsystemen, das trotz vorhandener Förderungen besteht. Die aktuelle Regelung der KIM-Verordnung erfordert von Banken die Genehmigung von Krediten erst nach Vorliegen verbindlicher Förderzusagen, die jedoch erst nach der Installation der Heizsysteme erteilt werden.
proPellets Austria betont die Notwendigkeit einer Lockerung der KIM-Verordnung, um die Wärme- und Energiewende effektiv umsetzen zu können. Es wurden drei Vorschläge unterbreitet: die Ausnahme geförderter Sanierungsmaßnahmen aus der KIM-Verordnung, die Vereinfachung der Kreditabwicklung durch unverbindliche Förderzusagen oder Anträge auf Förderung sowie die Ausstellung verbindlicher Förderzusagen bereits bei Antragseinreichung.
Der Generaldirektor der Raiffeisen-Landesbank Steiermark, KR MMag. Martin Schaller, betont die Bereitschaft der Bank, den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen finanziell zu unterstützen, fordert jedoch eine Anpassung oder Aufweichung der KIM-Verordnung. Ebenso plädiert Doris Stiksl, Geschäftsführerin von proPellets Austria, für Veränderungen zugunsten des Fortschritts in der Energiewende, da Bürokratie Investitionen in nachhaltige Heizsysteme behindert.
Hintergrundinformationen zeigen, dass die KIM-VO eine Hürde darstellt, da viele Haushalte mit der Vorfinanzierung eines nachhaltigen Heizsystems überfordert sind. Die erforderlichen verbindlichen Förderzusagen für eine Zwischenfinanzierung erhalten Verbraucher erst nach Einreichung und Rechnungslegung, was den Prozess verlangsamt. Auch die Geringfügigkeitsgrenzen der KIM-VO schließen viele Personen aus, insbesondere jene mit laufenden Immobilienkrediten.