Im vergangenen Jahr wurden die steirischen Feuerwehren alarmierende 51.699 Mal zu verschiedenen Einsätzen gerufen, was im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von über 3.000 Alarmierungen entspricht. Diese erhöhte Aktivität führte zu insgesamt 698.565 Einsatz-Mannstunden, bei denen freiwillige Helfer oft ihre reguläre Arbeit vernachlässigen mussten. Dies belastet nicht nur die Einsatzkräfte, sondern wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Die Arbeiterkammer Steiermark fordert deshalb eine bessere finanzielle Absicherung für Freiwillige sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf.
Die Arbeiterkammer setzt sich für eine Verbesserung der finanziellen Absicherung freiwilliger Einsatzkräfte ein und fordert darüber hinaus kostenlose psychologische Betreuung bei traumatischen Erlebnissen. Die AK kritisiert die derzeitige Regelung zu Großschadensereignissen als unpraktisch. Auch betont sie, dass es nicht gestattet ist, der regulären Arbeit fernzubleiben, wenn Katastrophen eintreten. Dennoch können Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn ein Dienstverhinderungsgrund vorliegt.
Im Falle einer Einsatzorganisation kann der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen eine Prämie aus dem Katastrophenfonds erhalten. Diese Prämie beläuft sich auf 200 Euro pro betroffener Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Tag bei einem Großschadensereignis oder einem Bergrettungseinsatz, der mindestens acht Stunden dauert. Dabei wird ein Großschadensereignis definiert als Situation, in der mehr als 100 Personen über acht Stunden im Einsatz sind.
Insgesamt zeigt die Forderung der Arbeiterkammer Steiermark nach einer verbesserten Absicherung und Entlastung bei Katastrophen die Relevanz, die finanzielle und berufliche Auswirkungen von freiwilligem Einsatz anzugehen und zu mildern.
Quelle: www.meinbezirk.at