Die Landesregierung der Steiermark hat zwei wichtige Änderungen in Bezug auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes beschlossen. Die Antragsfrist wurde verlängert, und die Einkommensgrenze wurde erhöht. Die Antragsfrist wurde um einen Monat bis Ende November verlängert. Die Einkommensgrenze für anspruchsberechtigte Haushalte wurde auf 40.045 Euro angehoben, im Vergleich zu den vorherigen 30.734 Euro.
Für den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Steiermark stehen insgesamt 94,4 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen noch mehr Haushalte in der Steiermark in den Genuss dieser finanziellen Unterstützung kommen, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Alle Steirerinnen und Steirer, die bisher den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes nicht beantragt haben, haben nun bis Ende November 2023 die Möglichkeit, dies zu tun. Die Anträge können weiterhin online unter www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at gestellt werden. Für Personen ohne Internet-Zugang gibt es Unterstützung in den Gemeinde- und Stadtämtern.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch viele Studierende in der Steiermark Anspruch auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes haben, einschließlich derjenigen, die in Studentenheimen wohnen. Die Hochschülerschaftsvertretungen an den Universitäten und Fachhochschulen in der Steiermark werden über diese Information informiert.
Mit der Verlängerung der Antragsfrist und der Anhebung der Einkommensgrenze zielt die Landesregierung darauf ab, möglichst viele Haushalte in der Steiermark zu erreichen und zu unterstützen. Es wird betont, dass bereits rund 220.000 Steirerinnen und Steirer sowie mehr als 100.000 Haushalte den Wohn- und Heizkostenzuschuss erhalten haben.