Ein Nachbar in einem Mehrparteienhaus im südsteirischen Wildon sorgte kürzlich für Furcht und Aufregung, als er mit einer Axt bewaffnet drohte, seinen Hundebesitzer-Nachbarn zu zerstückeln. Der 34-jährige Rumäne, der an paranoider Schizophrenie leidet, griff zu dieser schockierenden Maßnahme, weil er sich von einem Golden Retriever namens „Goldi“ und einem Grönländer, die ohne Leine und Maulkorb im Hof herumliefen, bedroht fühlte. Das Opfer gab an, dass der Angreifer ihm mit dem Werkzeug direkt gegenüberstand und klar machte, dass er es ernst meinte. Die Eltern des Täters kamen jedoch rechtzeitig hinzu und verhinderten Schlimmeres.
Der Vorfall fand im März statt und wurde vor dem Grazer Straflandesgericht verhandelt. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung wurde der Rumäne als nicht zurechnungsfähig eingestuft, weshalb eine Anklage wegen versuchten Mordes nicht möglich war. Stattdessen wurde er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Der Gerichtspsychiater bestätigte die Diagnose der paranoiden Schizophrenie und betonte, dass der Mann trotz seines äußerlich freundlichen Auftretens potenziell gefährlich sei und weitere schwere Taten, einschließlich Tötungsabsichten, nicht ausgeschlossen werden können.
Die Besorgnis über die Gefahr, die von dem Rumänen ausgeht, war auch Thema während der Gerichtsverhandlung. Der Staatsanwalt warnte davor, dass die Krankheit des Mannes zu tödlichen Konsequenzen führen könnte, wenn nicht angemessen eingegriffen wird. Der Verteidiger hingegen argumentierte, dass das Zeigen einer Waffe nicht zwangsläufig bedeute, dass auch tatsächlich zugeschlagen werde. Letzten Endes entschieden die Geschworenen, dass eine Unterbringung des Täters in einem forensisch-therapeutischen Zentrum die beste Option sei. Der Rumäne selbst stimmte dieser Maßnahme zu.
Die Beunruhigung und der Schock in der Nachbarschaft nach dem Vorfall verdeutlichen die ernsten Auswirkungen von psychischen Erkrankungen und die Notwendigkeit eines angemessenen Umgangs damit. Die Geschichte dient auch als Erinnerung an die Bedeutung von rechtzeitiger Intervention und Behandlung für Personen, denen aufgrund ihrer Erkrankung eine potenzielle Gefahr für sich und andere droht.