
In Österreich wurde die seit November 2023 geltende Stallpflicht für Geflügelbetriebe aufgehoben, nachdem die Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln stark zurückgegangen ist. Dies berichteten das Gailtal Journal und Die Presse. Ursprünglich war die Stallpflicht für Betriebe mit mindestens 50 Tieren in 25 Bezirken in Kraft, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe, auch bekannt als Aviäre Influenza, einzudämmen. Mit der Aufhebung der Stallhaltepflicht gibt es nun in Österreich keine Bezirke mehr mit "stark erhöhtem Risiko", lediglich ein allgemeines erhöhtes Risiko bleibt bestehen.
Trotz der Lockerung der Vorschriften müssen weiterhin umfassende Präventionsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört der Kontaktverhinderung von Nutzgeflügel und Wildvögeln durch die Installation von Netzen und Abzäunungen sowie die Fütterung der Tiere unter einem Dach. Die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel ist ebenfalls verpflichtend. Zudem bleibt die Reinigung und Desinfektion aller Geräte und Transportmittel für Geflügel von höchster Bedeutung – diese Vorgaben sind essentiell, um eine erneute Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Wichtige Regelungen bleiben bestehen
Zusätzlich besteht eine Meldepflicht für Geflügelhalter: Bei einem Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 Prozent oder einer Verringerung der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent innerhalb von zwei Tagen muss dies umgehend gemeldet werden. Ebenso, falls die Mortalitätsrate in einer Woche über drei Prozent steigt. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit der Tiere zu überwachen und potenzielle Krankheitsausbrüche frühzeitig zu erkennen.
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