
Am 26. März 2025 hat der Verfassungsausschuss eine weitreichende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich beschlossen, die unter anderem auch das Einfrieren des ORF-Beitrags bis 2029 umfasst. Diese Reform wurde ausschließlich von den drei Koalitionsparteien unterstützt und zielt darauf ab, den Einfluss der Regierung auf den Stiftungs- und Publikumsrat stark zu reduzieren, ein Ansatz, der vom Verfassungsgerichtshof gefordert wurde. Die Bundesregierung wird künftig nur noch sechs Stiftungsräte anstelle der bisherigen neun bestellen, während der Publikumsrat auf neun Mitglieder wachsen wird.
Ein weiteres zentrales Element der Reform ist die Neuerung, dass die Regierung bei der Bestellung der Stiftungsräte künftig auf fachliche Qualifikationen und Ausgewogenheit achten muss. Interessentensuchen für die Stiftungsräte sollen zudem öffentlich ausgeschrieben werden. Die Besetzung wird weiterhin durch die Bundesländer, Parlamentsparteien sowie den Zentralbetriebsrat gemäß strengen Qualitätsanforderungen erfolgen.
Veränderte Machtverhältnisse
Die Mitgliederzahl des Publikumsrates wird auf 28 reduziert, wobei die Verteilung künftig gleichmäßiger erfolgen soll: 14 Mitglieder werden von der Regierung gewählt, 14 von festgelegten Stellen wie Kammern, Kirchen und Parteiakademien. Die neue Konstitution dieser Gremien soll mit Beginn der neuen Funktionsperiode am 17. Juni in Kraft treten. Der Stiftungsrat übernimmt dabei wichtige Aufgaben wie die Wahl des ORF-Generaldirektors sowie die Genehmigung von Finanz- und Programmplänen.
Die Reform hat das Potenzial, die bisherige Mehrheitsverhältnisse im Gremium signifikant zu verändern. Aktuell bilden ÖVP-nahe Räte die Mehrheit, jedoch könnte sich mit der Neukonstituierung der Einfluss des "Freundeskreises" der ÖVP verringern, während der SPÖ-nahe “Freundeskreis” zulegen könnte. Kritiker der Reform, wie die FPÖ und die Grünen, äußern sich jedoch skeptisch über die tatsächliche Reduzierung des politischen Einflusses auf den ORF und bezeichnen die Reform teilweise als unzulänglich.
Kritik an der Reform
Die FP-Mediensprecher haben die Reform als "Reförmchen" bezeichnet und bemängeln den fortbestehenden Einfluss von Politik und Kammern auf den Staatsfunk, während die Grünen-Klubobfrau Zweifel an den Neuerungen äußerte. Diese kritischen Stimmen unterstreichen die Bedenken, dass die Reform nicht den erhofften Effekt haben könnte, den politischen Einfluss langfristig zu verringern.
Dr. Jan Christopher Kalbhenn, LL.M., ein Experte für Öffentliches Recht und Professor an der Hochschule des Bundes in Münster, hat sich ebenfalls intensiv mit der aktuellen Mediensituation beschäftigt. Kalbhenn, der in der Vergangenheit unter anderem als Syndikusanwalt bei der Deutschen Welle tätig war und sich auf Bereiche wie Medienrecht, Plattformregulierung und öffentlich-rechtlichen Rundfunk spezialisiert hat, könnte wertvolle Einblicke in die Auswirkungen solcher Reformen auf die Medienlandschaft bieten. Seine Forschung betont die Notwendigkeit eines funktionierenden und unpolitisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Mediathematik der Zukunft.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Reform auf den ORF auswirken wird und ob die gesetzten Maßnahmen tatsächlich zur Unabhängigkeit des Rundfunks beitragen können. Bis dahin bleibt die Diskussion über die notwendige Balance zwischen politischem Einfluss und journalistischer Freiheit weiterhin ein zentrales Thema in der öffentlichen Debatte.
exxpress.at berichtet, dass …otto-brenner-stiftung.de bietet weitere Einblicke …
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