Am 24. September 2025 stellte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die geplante Reform der Sozialhilfe vor, die als „Sozialhilfe NEU“ bezeichnet wird. Dabei wurde die Einführung einer „Integrationsphase“ angekündigt, die nicht nur für Zuwanderer, sondern auch für österreichische Staatsbürger relevant sein soll. Dies sorgt jedoch für Irritationen in der Koalition, insbesondere bei den Partnern ÖVP und NEOS, die diese Sichtweise zurückweisen. Das Sozialministerium stützt sich auf eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes.

Das Konzept sieht vor, dass die „Integrationsphase“ bis zu drei Jahre dauern soll, während dieser Zeit Antragssteller eine reduzierte Leistung in Form einer „Integrationsbeihilfe“ erhalten. Diese Beihilfe ist an Bedingungen geknüpft wie dem Erwerb von Deutschkenntnissen und dem Absolvieren von Wertekursen. Der Verfassungsdienst äußert Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit, Schutzberechtigten pauschal niedrigere Leistungen zuzuteilen, da jede Regelung differenziert nach vermittelbaren Fähigkeiten betrachtet werden muss.

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Kritik und Inkonsistenzen in der Koalition

Widersprüchliche Signale kommen aus der Koalition, sodass der SPÖ-Sozialministerium zufolge die „Integrationsphase“ für alle Antragsteller gelten soll, was von der ÖVP und NEOS stark angezweifelt wird. Kanzleramtsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) stellte klar, dass diese Phase nicht für Österreicher geltend gemacht werden dürfe. Auch NEOS-Klubobmann Yannick Shetty hebt hervor, dass die Integrationsphase explizit nur Zuwanderer betreffen solle.

In den ersten drei Jahren sollen Asylberechtigte kein Sozialhilfe, sondern ein Integrationsgeld erhalten, abhängig von ihrer Teilnahme an Integrationskursen. Änderungen sind notwendig, um die Eigenverantwortung der Betroffenen zu stärken und die Leistungen während der Integrationsphase zu reduzieren, so Schumann. Zudem ist eine bundesweite Vereinheitlichung der Sozialhilferegelungen geplant, einschließlich Sanktionen für eine unzureichende Mitwirkung an der Arbeitsmarktintegration, dies ist ein zentraler Bestandteil der aktuellen Reformdiskussion.

Ziele der Reform

Die Reform zielt darauf ab, die Integration von Zuwanderern zu verbessern, indem arbeitsfähige Personen besser in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Schumann kritisiert die hohen Unterstützungsleistungen, die einige Zuwanderer-Familien erhalten. Kinder sollen nach den neuen Regelungen nicht mehr im Sozialhilfesystem verharren, sondern durch eine eigene Kindergrundsicherung abgesichert werden.

Zu den Kernpunkten der Reform gehören:

  • Die Einführung einer „Integrationsphase“ mit einer reduzierten „Integrationsbeihilfe“
  • Ein Fokus auf die Vermittlung über das Arbeitsmarktservice (AMS)
  • Regionale Unterschiede sollen bei der Preisgestaltung für Wohnkosten Berücksichtigung finden

Die Reform wird in einer bevorstehenden „Auftaktsitzung“ mit Vertretern der Bundesländer ausführlich diskutiert, mit einem angestrebten Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Auch Kritik von Opposition und NGOs wie der Caritas bleibt nicht aus, die eine bundesweite Regelung zur Beendigung des sogenannten „Sozialhilfe-Fleckerlteppichs“ fordern.

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass rund 350.000 Kinder in Österreich von Armut betroffen sind, was die Dringlichkeit der Reform unterstreicht. Ziel ist es, die Kinderarmut bis 2030 durch eine „2-Säulen-Zukunftssicherung“ deutlich zu senken und so soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Die kommenden Verhandlungen werden entscheidend sein für die Umsetzung der Reformpläne, während die Diskussion über die genauen Details der „Integrationsphase“ und das dazugehörige Regelwerk weiter anhält.

Für weitere Informationen siehe 5min.at, tt.com und kosmo.at.